Fernbusse sind beliebt und in ganz Europa unterwegs. Doch welche Rechte haben eigentlich Passagiere, wenn sich die Busse verspäten oder sogar ausfallen. Wir haben die Antworten.

Stuttgart - Ob übers Wochenende nach Italien oder längere Reisen – Fernbusse sind aus Europa nicht mehr wegzudenken. Gute Streckennetze, Umweltbewusstsein und oftmals sehr günstige Angebote sind für viele Menschen Gründe, mit dem Bus zu reisen. Doch nur, weil die Fahrt günstig ist, muss man sich nicht alles gefallen lassen.

 

Zum Beispiel wenn Busse massiv verspätet sind oder ganz ausfallen. Verzögert sich bei Fahrten, die mindestens drei Stunden dauern, die Abfahrt um mehr als 90 Minuten oder wird sie komplett gestrichen, stehen Ihnen Snacks und Getränke sowie notfalls maximal zwei Übernachtungen bis zu einem Preis von 80 Euro pro Nacht zu. Bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden oder wenn die Fahrt komplett ausfällt, können Sie zudem fordern, dass die Reise zum nächstmöglichen Zeitpunkt ohne Aufpreis fortgesetzt wird oder dass Sie, wenn Sie nicht weiterreisen wollen, den Fahrpreis erstattet bekommen sowie gegebenenfalls kostenlos zum Abfahrtsort zurückgefahren werden. Werden Ihnen diese Optionen nicht angeboten, erhalten Sie als Entschädigung zusätzlich 50 Prozent des Fahrpreises zurück.

Wenn Gepäck zerstört wird oder verschwindet, erhalten Fernbus-Reisende je Gepäckstück bis zu 1200 Euro Wertersatz. Verschwindet der Koffer während der Fahrt, sperren sich Busunternehmen oft zu Unrecht gegen Entschädigungen. Doch es ist ihre Pflicht, für einen ordentlichen Transport zu sorgen. Das heißt auch darauf zu achten, dass Fahrgäste keine fremden Koffer mitnehmen.