Ende 2017 ist der afghanische Flüchtling Haschmatullah F. wieder nach Deutschland zurückgeholt worden, nachdem er bereits in seine Heimat abgeschoben worden war. Nun wartet er auf seinen Asyl-Bescheid.

Tübingen - Der nach Deutschland zurückgeholte afghanische Flüchtling Haschmatullah F. wartet nach Angaben seines Anwalts auf eine Entscheidung über seinen Asyl-Antrag. „Die Anhörung dauerte etwa achteinhalb Stunden, jetzt steht der Beschluss an“, sagte der Jurist Markus Niedworok in Tübingen. Wann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) über das Gesuch entscheidet, ist unklar. Der 23-Jährige war im Dezember 2017 vom Bamf angehört worden, er reiste dazu in die Außenstelle nach Karlsruhe.

 

Haschmatullah F. wurde zurückgeholt

Das Schicksal von Haschmatullah F. hatte überregional für Beachtung gesorgt. Das Bamf hatte seine Abschiebung erlaubt, obwohl dagegen am Verwaltungsgericht Sigmaringen ein Eilantrag anhängig war. Solche Anträge gewähren Schutz vor Abschiebung. Das Gericht hatte deswegen angeordnet, dass der Flüchtling zurückgeholt werden muss. Mit einem deutschen Visum kehrte er im Dezember in die Bundesrepublik zurück.

Soldaten gehören einer Risikogruppe an

In der Anhörung können Betroffene ihre Gründe darlegen. F. war nach eigenen Angaben aus seiner Heimat geflüchtet, weil er als Soldat wegen der Zusammenarbeit mit ausländischen Kräften von den Taliban und der Terrormiliz Islamischer Staat bedroht worden sei. Sein Anwalt sagte, dass Soldaten einer besonderen Risikogruppe angehören.