Ein syrischer Flüchtling macht ein Selfie mit der Kanzlerin - und wird danach auf Facebook als Terrorist verleumdet. Ein Gericht in Würzburg muss nun entscheiden, in welchem Umfang diese Lüge aus den Tiefen des Online-Netzwerks gelöscht werden muss.

Würzburg - In welchem Ausmaß muss Facebook selbst tätig werden, um unzulässige Inhalte von seiner Plattform zu tilgen? Diese Frage beschäftigt am Montag (15 Uhr) eine Zivilkammer des Landgerichts Würzburg. Ein syrischer Flüchtling hat eine einstweilige Verfügung gegen das soziale Netzwerk beantragt, weil ein Selfie, das er mit Angela Merkel gemacht hatte, mehrfach neben Fahndungsfotos von Terroristen montiert wurde. Damit wurde der Anschein erweckt, er sei ein gesuchter Terrorist - was eine klare Lüge war. Die Posts wurden hundertfach geteilt.

 

Die Tatsachen sind unstrittig, Facebook entfernte die Ausgangs-Beiträge. Der Flüchtling Anas M. will aber erreichen, dass Facebook von sich aus auch alle Posts, die den rechtswidrigen Inhalt teilen, finden und löschen muss. Die übliche Vorgehensweise des Online-Netzwerks wäre aber, nur konkret gemeldete Beiträge zu prüfen und zu löschen.

Strittig ist zudem, wie Inhalte, die Persönlichkeitsrechte verletzen, korrekt an Facebook gemeldet werden müssen. Die normale „Melden“-Funktion, deren Button neben jedem Beitrag zu sehen ist, genügt dafür nach Facebooks derzeitiger Praxis nämlich nicht. Stattdessen müssen Nutzer solche Beiträge über ein Formular im Hilfe-Bereich melden. „Hier werden User an der Nase herumgeführt“, kritisierte der Anwalt von Anas M., Chan-jo Jun, vor dem Prozess. „Melden muss melden heißen.“

In dem Prozess geht es zunächst nur um eine einstweilige Lösung - ob Facebook von sich aus nach einmal gemeldeten rechtswidrigen Inhalten suchen und diese löschen muss oder nicht. Jun hat aber schon angekündigt, im Falle eines Erfolgs ein Hauptsacheverfahren für eine Richtigstellung und Schmerzensgeld anstrengen zu wollen.

Das Urteil in dem Prozess könnte zeigen, wozu Facebook nach derzeitiger Rechtslage schon verpflichtet werden kann - unabhängig von allen geplanten Gesetzesänderungen zum Thema Fake News. „Es kann auch sein, dass wir nur demonstrieren, dass wir gegen Facebook nicht ankommen“, sagte Jun vor dem Prozess - dann wären ihm zufolge Gesetzesänderungen notwendig.