Flüchtlinge am Schanzacker bei Tamm Kritik an Bürgerabstimmung zur Lea

Staatsrätin Barbara Bosch. Foto: Trinkhaus Fotografie

Die Frage, ob auf dem Schanzacker im Kreis Ludwigsburg eine Flüchtlingsunterkunft gebaut wird, ist noch nicht geklärt. Die Gegner machen aber mobil und laden zu einer Bürgerabstimmung ein. Die Staatsrätin für Bürgerbeteiligung Barbara Bosch sagt, das wecke falsche Erwartungen.

Ludwigsburg: Frank Ruppert (rup)

Am Sonntag veranstaltet die Bürgerinitiative „Gemeinsam gegen LEA Tamm-Asperg“ eine Abstimmung über eine Landeserstaufnahmeeinrichtung (Lea) auf dem Schanzacker. Die Staatsrätin für Bürgerbeteiligung, Barbara Bosch, findet, die Veranstaltung wecke falsche Erwartungen.

 

Frau Bosch, wie bewerten Sie die von der BI organisierte Abstimmung zur Lea am Schanzacker und die Kritik an der fehlenden Bürgerbeteiligung durch das Land?

Barbara Bosch: Ich begrüße es, wenn Menschen sich engagieren und ihre Meinung vertreten, auch wenn diese sich kritisch mit Vorhaben der Politik auseinandersetzen. Das nimmt die Landesregierung ernst. Im Fall dieser Abstimmung halte ich es aber für unredlich, Menschen mit dem Appell „Ihre Stimme zählt!“ zu suggerieren, sie hätten in der Standortfrage Gestaltungsmöglichkeiten. Denn damit werden falsche Erwartungen geweckt. Das Land hat die rechtliche Verpflichtung, Flüchtlinge aufzunehmen. Das kann nicht durch eine wie auch immer geartete Abstimmung außer Kraft gesetzt werden. Deshalb sehe ich die Gefahr, dass die Abstimmung Verdruss und Unmut erzeugt und Gräben aufreißt, die vielleicht nicht wieder geschlossen werden können.

Der Schanzacker befindet sich nahe Asperg und Tamm. Foto: Werner Kuhnle

Welche Form der Bürgerbeteiligung zu dem Thema können die Bürger von der Landesregierung erwarten? Wann und wie würde diese starten?

Momentan prüft das Land, ob die rechtlichen Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel von Seiten des Naturschutzes, die Einrichtung einer Landeserstaufnahme ermöglichen. Die Untersuchungen dazu dauern aktuell noch an. Sollte die Prüfung dies ergeben, wird die Landesregierung die Bürgerschaft in den betroffenen Gemeinden zur Umsetzung, also der Frage nach dem „Wie“, beteiligen. Dann werden die Sorgen wie Sicherheitsfragen oder anderes mehr konkret aufgegriffen. Das haben wir zugesagt und dazu stehen wir. Wir haben dafür etablierte Verfahren. Klar ist aber auch, dass es bei der Frage nach dem „Ob“ keine Gestaltungsspielräume gibt. Das muss die Landesregierung entscheiden.

Welche Rolle spielt beim Thema Flüchtlinge/Geflüchtete ganz grundsätzlich der Austausch mit den Bürgern beziehungsweise die Bürgerbeteiligung? Wie weit ist dort ein Mitwirken der Bürger möglich und wo sind die Grenzen?

Wir sind vielerorts zur Unterbringung und Aufnahmen von Geflüchteten mit den Bürgern im Austausch. Wir spüren deren Sorgen und Unbehagen und nehmen das auch ernst. Über Bedürfnisse nach Sicherheit und gutem Zusammenleben kann man offen reden und dafür muss man Lösungen finden. Die Grenze ist immer da, wo das Land und die Kommunen keinen Gestaltungsspielraum haben. Das ist beispielsweise die Frage nach der Aufnahme von Geflüchteten. Dazu ist das Land aufgrund internationaler und nationaler Gesetze eindeutig verpflichtet.

Wie lief bislang der Austausch mit der BI?

Es gab mehrfachen Schriftverkehr von Mitgliedern der Landesregierung mit der Bürgerinitiative, in dem auf deren Fragen geantwortet wurde. Die Justizministerin stand in einem persönlichen Gespräch Rede und Antwort. Staatssekretär Siegfried Lorek hat Unterschriften entgegengenommen und mit der BI gesprochen.

Der Protest gegen eine Bebauung des Schanzackers wird auch von den Gemeinderäten aus Tamm und Asperg unterstützt. Foto: Werner Kuhnle

Können Sie verstehen, dass sich Bürger in diesem speziellen Fall nicht gehört fühlen?

Die Landesregierung hat immer zugesagt, dass die Bürgerschaft rasch beteiligt wird, sollte der Standort kommen. Mit der BI selbst gab es bislang einen umfangreichen Austausch. Die Bürgerinitiative ist offensichtlich der Meinung, Gehörtwerden bedeutet, dass ihre Punkte vollumfänglich aufgegriffen werden. Wir haben aber immer deutlich gemacht, wo die Möglichkeiten und Grenzen sind. Die Regeln des Rechtsstaats können auch nicht durch Bürgerbeteiligung außer Kraft gesetzt werden. Der Vorwurf der BI, nicht gehört zu werden, ist also nicht gerechtfertigt.

Was kann getan werden, um die Gegner der Lea am Schanzacker nicht gänzlich für politische Mitwirkungsprozesse zu verlieren? Wie begegnen sie der oft zitierten Verdrossenheit gegenüber etablierten politischen Parteien und Prozessen?

Die Landesregierung bleibt offen für Gespräche, wenn sie sich auf einer sachlichen Grundlage bewegen. Zur Ehrlichkeit – und damit zur Glaubwürdigkeit – in der Politik gehört jedoch auch, deutlich zu machen, wo der Rechtsrahmen Gestaltungsspielräume eröffnet und wo nicht, und offen Lösungen zu diskutieren, wo sie möglich sind. Diese Mitwirkungsmöglichkeiten werden in der Bürgerbeteiligung, sollte die Einrichtung kommen, deutlich werden und zum Verständnis und zur Akzeptanz beitragen. Die Politik des Gehörtwerdens kann nicht alle unterschiedlichen Ursachen für die Verdrossenheit beseitigen, aber ihr entgegenwirken. Das belegen unsere Erfahrungen.

Zur Person

Laufbahn
Barbara Bosch (geboren 1958) ist seit 2021 Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung der Landesregierung Baden-Württemberg. Sie hat nach dem Abitur, einer kaufmännischen Ausbildung und kurzer Berufstätigkeit dann Politikwissenschaften und Kunstgeschichte an der Universität Stuttgart studiert und war einige Jahre als Verwaltungs- und Lehrkraft sowie in Führungsfunktion in der freien Wohlfahrtspflege tätig. Sie wechselte 1990 als Leiterin des Sozialamtes in die Stadtverwaltung Fellbach und 1994 in das persönliche Referat des Oberbürgermeisters. 1997 wurde Bosch dort zur Bürgermeisterin (Dezernentin) gewählt. 2003 bis 2019 war sie Oberbürgermeisterin (parteilos) der Stadt Reutlingen.

Orden
Seit 2018 ist sie Präsidentin des DRK-Landesverbandes Baden-Württemberg. Im Mai 2019 wurde ihr von Ministerpräsident Winfried Kretschmann der Verdienstorden des Landes Baden-Württemberg verliehen.

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