Laut eines Medienberichts hat die Bundesregierung intern berechnen lassen, wie viele Syrer in Deutschland Familienmitglieder nachholen dürfen.

Berlin - Immer mehr anerkannte syrische Flüchtlinge haben einen Anspruch auf Familiennachzug. Das geht aus einem internen Papier der Bundesregierung zu den Folgen der Flüchtlingskrise hervor, das der „Bild“-Zeitung vorliegt. Demnach stellten Syrer in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt rund 431 500 Asylanträge. Aus den Asylentscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ergebe sich „ein Potenzial von Syrern, die berechtigt wären, Familienangehörige nachzuholen“ von derzeit rund 267 500 Personen. Für sie findet die „Aussetzung des Familiennachzugs für zwei Jahre“ nach dem Aufenthaltsgesetz (§ 104, Absatz 13) laut dem internen Bericht „keine Anwendung“. Die betroffenen syrischen Flüchtlinge dürften ihre Familien somit nach Deutschland nachholen.

 

Familiennachzug für zwei Jahre ausgesetzt

Die schwarz-rote Bundesregierung hatte den Familiennachzug für Flüchtlinge, die nur den sogenannten subsidiären Schutz genießen, für zwei Jahre ausgesetzt. Diese Regelung gilt bis März 2018. Die CDU fordert in ihrem Programm für die Bundestagswahl, die Aussetzung über diesen Termin hinaus zu verlängern. Die SPD hat sich dagegen ausgesprochen.

Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz haben keinen Anspruch auf den vollen Flüchtlingsstatus. Sie erhalten zunächst nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis von einem Jahr, der aber verlängert werden kann. Der subsidiäre Schutz greift, wenn weder der Flüchtlingsschutz auf Basis der Genfer Konvention noch die Asylberechtigung gewährt werden können.