Eine Absprache zwischen der EU und Gambia aus dem Jahr 2018 soll die Abschiebung von Flüchtlingen in das westafrikanische Land erleichtern. Die Linke kritisiert, dass bei den Anhörungen in Karlsruhe nicht alles rechtmäßig verlaufe.

Karls - Expertendelegationen aus Gambia haben im Regierungspräsidium Karlsruhe zwischen Oktober 2017 und Mai 2019 insgesamt 73 mal Flüchtlinge angehört, um deren Identität zu klären. Neun weitere Anhörungen fanden unter anderem in Stuttgart, Mannheim, Heilbronn und Freiburg statt. Auf diesem Weg sollte festgestellt werden, ob die 1315 Asylbewerber tatsächlich aus dem westafrikanischen Land stammen, damit sie dorthin zurückgeschickt werden können. Das geht aus einer Anfrage der Linken-Fraktion im Bundestag hervor.

 

Bei 542 der Befragten konnte die Staatsangehörigkeit allerdings nicht eindeutig geklärt werden. Die Linken-Abgeordnete Gökay Akbulut warf den Behörden vor, Flüchtlinge durch die Vorladung gezielt unter Druck zu setzen. Sie ließen es zu, mit einem „inszenierten Spektakel vermeintliche Identitäten zu klären“, um sie am Ende dann besser abschieben zu können. „Jede Anhörung ist ohnehin eine extreme Ausnahmesituation für die Geflüchteten, die meist unter großem Stress stehen“, sagte die integrations- und migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion.

Zweifel an Expertendelegation

Die Bundesregierung hatte erklärt, dass nur Personen vorgeführt würden, bei denen es sich nach Einschätzung der Ausländerbehörden um gambische Staatsangehörige handle und die „im Asylverfahren entsprechende Angaben zu ihrer Herkunft sowie den Gründen ihres Asylbegehrens gemacht“ hätten.

Kritik übte Akbulut auch an den Anhörungen selbst und der Zusammensetzung der Expertenrunden. Immer wieder berichteten befragte Flüchtlinge dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, dass Begleitpersonen nicht zugelassen wurden oder dass deutsche Behördenvertreter darauf hingewiesen hätten, dass die Entscheidung darüber bei den Experten aus Gambia liege. Zudem versuchten einige Experten, durch Sonnenbrillen oder Kopfbedeckungen sowie das Vermeiden von Blickkontakten, ihre eigene Identität zu verbergen. Einige Befragte hätten angegeben, dass sie unter den Delegationsmitgliedern Handlanger des ehemaligen Diktators Yahia Jammeh erkannt hätten. Dieser war 2016 abgewählt worden, weigerte sich aber zunächst, die macht abzugeben.

Wie die Expertendelegationen zusammengesetzt seien, sei Angelegenheit der Behörden von Gambia, teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort mit. Die Experten seien nicht uniformiert. „Sie sind in der Entscheidung über die Art der getragenen Kleidungsstücke oder Brillen frei.“ Die Angehörigen der gambischen Delegation leiteten auch die Gespräche. Um die Identität der Flüchtlinge zu klären, könnten sie beispielsweise nach dem Heimatland, Geburtsort und anderen Aufenthaltsorten, Sprachkenntnissen und Gruppenzugehörigkeit fragen und sich die Migrationsroute, die dafür genutzten Verkehrsmitteln oder Aufenthalten in Drittstaaten schildern lassen. Mitarbeiter der Ausländerbehörde, die bei den Gesprächen dabei sind, fertigten Berichte an.

Die meisten Asylanträge werden abgelehnt

Akbulut erklärte, es sei nicht nachvollziehbar, dass bei den Anhörungen Delegationen zugelassen werden, „über die die Bundesregierung keinerlei Kenntnisse hat. Es kann überhaupt nicht ausgeschlossen werden, dass Mitglieder des Jammeh-Regimes oder deren Unterstützerinnen Teil dieser Delegation sind. Und dennoch billigt die Ausländerbehörde solch einen undemokratischen Ablauf.“

Die Bundesregierung hat Gambia eingeladen, Expertendelegationen „zum Zwecke der Durchführung von Anhörungen“ zu schicken. Damit will sie die Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern aus Gambia erleichtern. Viele Staaten weigern sich, Flüchtlinge wiederaufzunehmen, wenn diese keine entsprechenden Papiere vorlegen können.

Seit 2014 verzeichnet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge rund 16 000 Asylanträge von Gambiern. Von Januar bis Mai 2019 wurden 814 Fälle entschieden. 25 Personen wurden anerkannt, für weitere 15 gilt ein Abschiebeverbot.

D
as „bewährte Verfahren für die effiziente Durchführung des Rückführungsverfahrens zwischen der EU und Gambia“ beruht auf einer Absprache zwischen der Europäischen Kommission und Gambia. Diese wurde im Februar 2018 dem Europäische Rat zugeleitet und von diesem angenommen.