Flüchtlingscamps in Albanien Flüchtlingscamps in Albanien: Gericht stoppt Italiens Experiment
Alle Bootsflüchtlinge, die Italien in Albanien interniert hat, müssen nach Italien gebracht werden. So will es ein Gerichtsurteil.
Alle Bootsflüchtlinge, die Italien in Albanien interniert hat, müssen nach Italien gebracht werden. So will es ein Gerichtsurteil.
Am Donnerstag hatte Giorgia Meloni, die italienische Ministerpräsidentin, für die beiden italienischen Flüchtlingscamps in Albanien noch viel Zuspruch und Schulterklopfen erhalten –von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und von einigen Regierungschefs auf dem EU-Gipfel.
Doch 24 Stunden später kam die eiskalte Dusche: Die Gruppe von 16 Flüchtlingen aus Ägypten und Bangladesch, die in dieser Woche als erste „Gäste“ in den albanischen Lagern interniert wurden, müssen umgehend nach Italien gebracht. Dies hat ein römisches Gericht entschieden. Begründung: Die beiden Herkunftsländer seien „nicht sicher“; die von Italiens Rechtsregierung geplante schnelle Rückschaffung sei damit unmöglich. Es war das erste Mal, dass ein EU-Staat Asylbewerber in einen Drittstaat außerhalb der Union gebracht hat, um sie von dort aus direkt abzuschieben.
Wirklich überraschend kam der Entscheid des Gerichts nicht: Am 4. Oktober hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden, dass ein Herkunftsland, um als sicher zu gelten, dies auf seinem kompletten Territorium und für alle Bürgerinnen und Bürger sein müsse. Wenn dies nicht der Fall sei, könnten abgewiesene Asylbewerber nicht in diese Länder zurückkehren. Bei Ägypten und Bangladesch handle es sich um Staaten, die nicht überall sicher seien, urteilte das Gericht. Dasselbe dürfte auch für die meisten der anderen Herkunftsstaaten gelten, deren Migranten nach Albanien gebracht werden sollten. Mit anderen Worten: Der Entscheid des EuGH hat den italienischen Abschiebezentren in Albanien faktisch die juristische Grundlage entzogen.
Die beiden Lager - ein Empfangslager beim albanischen Hafen Shengjin und ein Abschiebezentrum 20 Kilometer landeinwärts - sind Anfang dieser Woche in Betrieb genommen worden und hatten am Mittwoch die ersten 16 Flüchtlinge aufgenommen, die zuvor von der italienischen Küstenwache auf offener See gerettet wurden. Das umstrittene Experiment mit den extraterritorialen Abschiebezentren hatte für Melonis Rechtsregierung schon schlecht begonnen: Vier der 16 Migranten mussten, kaum hatten sie albanischen Boden betreten, sofort nach Italien gebracht werden: Zwei waren krank und zwei erklärten, sie seien minderjährig. Die verbleibenden zwölf müssen nun aufgrund des Gerichtsentscheids ebenfalls nach Italien gebracht werden. Albanien hat von Anfang an ausgeschlossen, Migranten aus den italienischen Lagern bei sich aufzunehmen.
Die extraterritorialen Lager sind Teil eines Migrationsabkommens, das die rechtsnationale italienische Regierungschefin Giorgia Meloni und der sozialistische albanische Premier Edi Rama im November 2023 geschlossen hatten. Konzipiert waren die Zentren in erster Linie für junge erwachsene Männer, die in Italien kaum eine Aussicht darauf haben, Asyl zu erhalten. Die Lager bieten Platz für insgesamt 3000 Personen, werden von italienischem Personal betrieben und unterstehen der italienischen Rechtsprechung. Die Migranten sollten in Albanien einem beschleunigten Asylverfahren unterzogen und im Fall eines negativen Asylbescheids spätestens nach 30 Tagen abgeschoben werden.
Es ist davon auszugehen, dass die italienische Regierung den Entscheid des Gerichts anfechten wird. Allzu groß dürften die Erfolgsaussichten einer Beschwerde freilich nicht sein, zumal auch schon andere italienische Gerichte ähnliche Entscheide zugunsten von Migranten getroffen hatten, die in den heimischen Abschiebezentren interniert worden waren.
Menschen, die keine Straftat begangen hätten, könnten nicht unbeschränkt ihrer Bewegungsfreiheit beraubt werden, betonen die Gerichte. Das gelte erst recht, wenn eine zeitnahe Abschiebung unwahrscheinlich oder unmöglich erscheine.