29 der 44 Kreise erhalten eine Nachzahlung vom Land. Dieses erstattet ihnen die Mehrkosten für die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen im Jahr 2014.

Stuttgart - Das Land erstattet den Kommunen nachträglich 15,4 Millionen Euro für die Aufnahme von Flüchtlingen im Jahr 2014. Das bestätigte ein Sprecher des Integrationsministeriums in Freitag in Stuttgart. Insgesamt 29 der 44 Kreise erhalten mehr Geld, weil ihre Ausgaben für die vorläufige Unterbringung größer waren als die Pauschale des Landes. Diese betrug 12 566 Euro je Flüchtling für 2014, 2015 lag sie bei 13 260 Euro, im laufenden Jahr sind es 13972 Euro.

 

Am höchsten lagen die Ausgaben mit 16 300 Euro je Flüchtling im Landkreis Waldshut und mit 15 668 im Stadtkreis Mannheim. Am niedrigsten lagen sie in den Kreisen Rottweil (10912 Euro je Flüchtling) und im Alb-Donau-Kreis (11246 Euro). In Stuttgart betrugen sie durchschnittlich 14 379 Euro je Flüchtling, in der Region zwischen 12 529 im Kreis Göppingen und 13765 im Kreis Ludwigsburg.

Die Mehrausgaben werden den Kreisen nun erstattet. Kreise, die weniger als die Pauschale bezahlt haben, müssen nichts zurückzahlen. Die überschüssigen Zahlungen würden mit der künftigen Pauschalen verrechnet. Damit löst das Land die Zusage an die Kommunen ein, dass es ihnen die tatsächlichen Kosten erstattet. Die Kreise hatten damals befürchtet, dass sie Mehrkosten von bis zu 100 Millionen Euro jährlich für die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen bezahlen müssten.

Dass es bei den Unterbringungskosten große Unterschiede gibt, liegt nach Angaben des Städtetags Baden-Württemberg daran, dass die Kreise unterschiedliche Voraussetzungen für die Flüchtlingsaufnahme haben. So habe Mannheim neue Unterkunftsmöglichkeiten schaffen müssen, weil die Stadt dem Land entsprechende Einrichtungen für eine Erstaufnahmestelle überlassen habe, sagte Finanzdezernentin Stefanie Hinz. In den Großstädten seien Unterkünfte in der Regel auch deutlich teurer.

Hermann-Josef Pelgrim, Oberbürgermeister von Schwäbisch Hall und Landesvorsitzender der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik Baden-Württemberg begrüßte die Nachzahlung an die Kreise. Die „Spitzabrechnung für die Flüchtlingskosten“ sei ein weiterer Beleg dafür, dass die noch amtierende grün-rote Landesregierung die Anliegen der Kommunen mit der höchstmöglichen Ernsthaftigkeit behandle. „Dies ist die Messlatte, die wir Kommunalen auch an die Arbeit der künftigen Landesregierung anlegen.“ Das Land habe bereits zugesagt, auch für 2015 und 2016 den Kommunen die Auslagen beziehungsweise Mehrkosten nachträglich komplett zu erstatten („Spitzabrechnung“). „Diese Zusage darf in einem neuen Koalitionsvertrag nicht angetastet werden und muss auch über das Jahr 2016 hinaus gelten“, so Pelgrim.