Vor einigen Jahren versuchten Terroristen, Sprengstoff in Getränkeflaschen an Bord von Transatlantikflügen zu schmuggeln. Daraufhin wurden strenge Auflagen für Flüssigkeiten im Handgepäck eingeführt. Nun lockert die EU die Regeln.

Vor einigen Jahren versuchten Terroristen, Sprengstoff in Getränkeflaschen an Bord von Transatlantikflügen zu schmuggeln. Daraufhin wurden strenge Auflagen für Flüssigkeiten im Handgepäck eingeführt. Nun lockert die EU die Regeln.

 

Brüssel - Flugpassagiere können künftig Flüssigkeiten aus Duty-free-Shops außerhalb der EU im Handgepäck mitnehmen. Von diesem Freitag an dürfen Reisende auch Flüssigkeiten, Sprays oder Gele, die sie an Flughäfen in Drittländern gekauft haben, bei innereuropäischen Flügen mit in die Kabine bringen. Die Behälter müssen allerdings in versiegelten Plastiktüten stecken.

Kleinere Mengen Flüssigkeit bis zu 100 Milliliter sind ohnehin erlaubt, falls sie in durchsichtigen, wiederverschließbaren Beuteln eingepackt sind. Auch flüssige Waren aus Läden europäischer Flughäfen durften schon bisher mit in die Kabine genommen werden. Die neuen Regeln erleichtern also beispielsweise die Mitnahme von Getränken, die Passagiere in Marokko, der Türkei oder Dubai kaufen und auf Umsteigeverbindungen in der EU mitnehmen wollen.

Die bisherigen Flüssigkeitsauflagen wurden 2006 eingeführt, nachdem drei islamistische Terroristen versucht hatten, Sprengstoff in Getränkeflaschen an Bord von Transatlantikflügen zu schmuggeln. Nun lockert die EU die Regeln. Die Flughäfen mussten im Gegenzug ausreichend leistungsfähige Scanner installieren.

„Alle Flüssigkeiten müssen für die Luftsicherheitskontrolle aus dem Gepäck genommen und gesondert vorgelegt werden“, erklärte das Bundesinnenministerium vorab. „Sollte die Ungefährlichkeit der Flüssigkeit nicht zweifelsfrei festgestellt werden können, darf die Flüssigkeit nicht im Handgepäck mitgenommen werden.“