Das Chaos an Flughäfen strapaziert in den letzten Wochen die Nerven vieler Reisender. Besonders groß ist der Ärger, wenn ein Flug wegen langer Warteschlangen verpasst wird. Welche Rechte haben Passagiere in diesem Fall?

In diesem Sommer wird die Flugreise zur Geduldsprobe: Streiks, gestrichene Verbindungen und der Personalmangel machen es Passagieren nicht leicht, entspannt in den Urlaub zu starten. Besonders ärgerlich ist es, wenn der Flug wegen einer langen Warteschlange an der Sicherheitskontrolle verpasst wird. Welche Rechte Reisende dann haben, ist von verschiedenen Faktoren abhängig.

 

Zunächst kommt es laut der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg darauf an, ob die Verzögerungen an der Sicherheitskontrolle oder bereits beim Einchecken Auslöser für den verpassten Flug waren. Ist ersteres der Fall ist der Staat und nicht die Airline der Ansprechpartner für mögliche Forderungen. Die Sicherheitskontrollen obliegen der Bundespolizei und werden häufig an private Firmen ausgelagert. Auf Verzögerungen haben die Fluggesellschaften somit keinen Einfluss. Anders liegt der Fall, wenn die lange Warteschlange beim Einchecken für den verpassten Flug verantwortlich ist. Ansprüche müssen dann bei der Airline geltend gemacht werden.

Wie viel Zeit sollte eingeplant werden?

Voraussetzung dafür, dass die gestellten Ansprüche Erfolgsaussichten haben, ist ein gutes Zeitmanagement. Sprich, nur wer rechtzeitig an der Sicherheitskontrolle war, hat Chancen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale gibt es keine allgemeingültige Regel dazu, was als „rechtzeitig“ gilt. Im Zweifel komme es zu einer Einzelfallentscheidung. In einem konkreten Fall wurde zum Beispiel das Erscheinen 90 Minuten vor Ende der Boardingzeit von einem Gericht als ausreichend betrachtet. Orientierung könnten die Empfehlungen des Flughafenbetreibers oder Vorgaben der Fluggesellschaft geben.

Der Flughafen Stuttgart weißt etwa auf einen möglicherweise erhöhten Zeitbedarf am frühen Morgen und Nachmittag bei Check-in und an den Sicherheitskontrollen hin. Es wird empfohlen, mindestens zwei Stunden vor Abflug am Airport zu sein, von mehr als drei Stunden sollte abgesehen werden. Des Weiteren sollten sich Passagiere laut Bundespolizei mindestens 90 Minuten vor Abflug an der Sicherheitskontrolle einfinden. Eine gute Dokumentation über die rechtzeitige Anreise in Form von Fotos und Notizen ist später hilfreich. Wer alle notwendigen Dokumente griffbereit hat und sich im Vorfeld über die Handgepäcksbestimmungen der Fluggesellschaft informiert hat, vermeidet zudem unnötige Verzögerungen.

Erstattung der Kosten

Wer rechtzeitig an der Sicherheitskontrolle war und trotzdem den Flug verpasst hat, hat unter Umständen Anspruch auf Kostenerstattung. So kann der ursprüngliche Flugpreis geltend gemacht werden sowie zusätzlich entstandene Ausgaben. Denn Folgekosten sind unvermeidbar, wenn ein neuer Flug gebucht wird. Kosten für die Verpflegung oder auch die Unterkunft können entstehen. Um einen Anspruch auf Erstattung geltend zu machen, können sich Flugreisende laut der Verbraucherzentrale zunächst an eine Bundespolizeidirektion wenden.