Auskunftsrechte Nach Angaben des nordrhein-westfälischen Datenschutzbeauftragten müssen Fluggesellschaften Auskunft geben über alle Daten, die sie an die US-Behörden übermittelt haben oder die in ihrem Auftrag aus dem Buchungssystem Amadeus weitergeleitet wurden. Bei Daten, die zwar im Buchungssystem gespeichert sind, aber nicht von dem Übermittlungsvorgang an die USA betroffen sind, können Reisende Auskunft über die gespeicherten Daten direkt vom Reservierungsdatenbankbetreiber Amadeus verlangen.

 

Reisebüros Fluggesellschaften müssen nach Angaben des nordrhein-westfälischen Datenschutzbeauftragten keine Auskunft über Daten geben, die von Reisebüros gespeichert werden, um eine Buchung durchzuführen. Mit Blick auf diese Daten sind die Reisebüros selbst verpflichtet, Auskunft zu erteilen.