Die US-Behörden geben Reisenden keine Auskunft über die gespeicherten Fluggastdaten. Ohne Verdacht werden Daten von US-Bürgern gesammelt.

Stuttgart - Edward Hasbrouck ist ein viel gereister Mann. Seit Jahren schreibt der Amerikaner unter www.hasbrouck.org darüber, wie sich Individualreisende über das Internet ihre Reise einmal um die Welt zusammenstellen können. Selbst ist er in den letzten drei Jahrzehnten schon dreimal um den Globus gereist - und sieht daher wohl kaum wie ein anderer, was sich am Reisen dank der allgegenwärtigen Digitalisierung verändert hat.

 

Seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 werten die US-Sicherheitsbehörden die Buchungsdaten von Flugpassagieren aus aller Welt aus - über die Buchungssysteme der Fluggesellschaften, deren Server sich auf amerikanischem Boden befinden. Seit Jahren versucht Edward Hasbrouck herauszufinden, welche Daten die Fluggesellschaften über ihn speichern und wie sie von den US-Behörden weiterverarbeitet werden.

Die US-Behörde weigert sich

Hasbrouck hat diverse europäische Datenschutzbehörden ersucht, ihm dabei zu helfen. Im Fall der Lufthansa hatte er Erfolg: Der nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte verpflichtete die Lufthansa dazu, nicht nur über die bei der Luftfahrtgesellschaft gespeicherten Reisedaten Auskunft zu geben, sondern auch über die Daten, die die Lufthansa an das Buchungssystem Amadeus übermittelt hatte. Die Lufthansa hatte dies zunächst abgelehnt.

Weniger Erfolg hatte Hasbrouck hingegen in den USA. Dort versucht der US-Bürger die Herausgabe seiner Flugpassagierdaten und weiterer Informationen über das Automatische Targeting-System der US-Heimatschutzbehörde zu erreichen und beruft sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz. Die Behörde weigert sich bis heute. Ende August wird ein Gericht über sein Ersuchen entscheiden.

"Daten werden ohne Verdacht gespeichert"

Schon jetzt will Hasbrouck aus dem bisherigen Verfahrensverlauf erfahren haben, dass die US-Verhandlungsdelegationen die Europäische Kommission in einigen Punkten nicht richtig informiert haben. "Sie logen, als sie sagen, dass es keine Beschwerden gegen den Missbrauch der Flugdaten gebe", sagt Hasbrouck. "Sie logen, als sie behaupteten, dass Reisende auf Nachfrage ihre eigenen Flugdaten erhalten können. Sie logen, als sie behaupteten, dass jeder, der die Daten anforderte, sie auch erhielt. Sie logen, als sie behaupteten, dass die Flugdaten durch den Privacy Act geschützt seien, und sie logen, als sie behaupteten, dass der Zugriff auf die Flugdaten protokolliert würde."

Hasbrouck kritisiert an dem Vorgehen der US-Sicherheitsbehörden, dass sie "ohne richterliche Genehmigung, ohne Anfangsverdacht Daten von US-Bürgern sammeln und speichern, die keine Straftat begangen haben". Ein Sprecher des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar erinnert an die vom Bundesverfassungsgericht verbotenen Vorratsdatenspeicherung: "Sie wurde zwar anlässlich der Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten gefällt, wirkt sich aber auch auf Passagierdaten aus. Denn auch hier werden in aller Regel Daten von Bürgerinnen und Bürgern erfasst, die keiner Straftat verdächtig sind." Zudem habe das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber gemahnt, die Gesamtheit der Datensammlungen nicht aus dem Blick zu verlieren. Es gehöre zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland, dass Bürger einen Anspruch darauf haben, dass ihre Lebensgestaltung nicht völlig erfasst wird.

Die Praxis verstößt nur gegen europäisches Recht

Nach Protesten europäischer Datenschützer und Bürgerrechtler schloss die EU-Kommission 2007 eine provisorische Vereinbarung ab, die jedoch vom Europäischen Parlament nicht akzeptiert wurde. So soll insbesondere das Pull-Verfahren künftig durch ein Push-Verfahren ersetzt werden: Die Behörden sollen die Fluggastdaten nicht automatisch erhalten, sondern - wie bei den Bankdaten - gezielt nachfragen müssen. Nach der Vorstellung der USA soll sich an dem bisherigen Pull-Verfahren jedoch nichts ändern.

Seit Dezember 2010 verhandelt die EU-Kommission erneut mit den USA über ein neues Abkommen. Sie empfiehlt jetzt, den Forderungen der USA in der Frage des Pull-Verfahrens nachzugeben. Für Edward Hasbrouck ist klar: die USA sehen sich keineswegs unter Druck, einen Kompromiss einzugehen. So verstößt die gegenwärtige Praxis zwar seiner Ansicht nach gegen EU-Recht, nicht jedoch gegen US-amerikanisches Recht. "Die USA können ohne ein Abkommen weitermachen wie bisher, solange die EU-Behörden nicht versuchen ihr Recht durchzusetzen", sagt Hasbrouck.

EU will selbst Flugdaten speichern

Auch EU-Mitgliedstaaten wie Deutschland zeigen sich mit dem aktuellen Verhandlungsstand wenig zufrieden. Ein Sprecher des deutschen Bundesinnenministeriums bestätigt: "Deutschland hat einen Prüfvorbehalt eingelegt, der fortbesteht." Edward Hasbrouck macht auch darauf aufmerksam, dass das Abkommen vom US-Senat nicht ratifiziert werden wird und daher für die USA unverbindlich bleibt.

Außerdem gehe es, so Hasbrouck, weniger um die Rechte der Bürger, sondern darum, den europäischen Unternehmen, die die Daten in die USA frei geben, eine Rechtssicherheit zu verschaffen. Ein Sprecher des Bundesdatenschutzbeauftragten bestätigt, "dass auf europäischer Seite niemand so recht sagen kann, was die den EU-Bürgern in den Abkommen eingeräumten Rechte eigentlich wert sind". Diese Unklarheit sei "sehr bedenklich".

Die EU will im Übrigen nun nachziehen: Sie will selbst Flugdaten speichern, zwei Jahre lang. Das beschloss der Ministerrat Anfang des Jahres, die Kommission hat einen ersten Entwurf vorgelegt. Doch dabei wird es wahrscheinlich nicht bleiben: Großbritannien fordert eine Ausweitung auf Bahn- und Schiffsdaten.

Hintergrund: Die Rechte der Reisenden

Auskunftsrechte Nach Angaben des nordrhein-westfälischen Datenschutzbeauftragten müssen Fluggesellschaften Auskunft geben über alle Daten, die sie an die US-Behörden übermittelt haben oder die in ihrem Auftrag aus dem Buchungssystem Amadeus weitergeleitet wurden. Bei Daten, die zwar im Buchungssystem gespeichert sind, aber nicht von dem Übermittlungsvorgang an die USA betroffen sind, können Reisende Auskunft über die gespeicherten Daten direkt vom Reservierungsdatenbankbetreiber Amadeus verlangen.

Reisebüros Fluggesellschaften müssen nach Angaben des nordrhein-westfälischen Datenschutzbeauftragten keine Auskunft über Daten geben, die von Reisebüros gespeichert werden, um eine Buchung durchzuführen. Mit Blick auf diese Daten sind die Reisebüros selbst verpflichtet, Auskunft zu erteilen.