Die US-Behörden geben Reisenden keine Auskunft über die gespeicherten Fluggastdaten. Ohne Verdacht werden Daten von US-Bürgern gesammelt.

Stuttgart - Edward Hasbrouck ist ein viel gereister Mann. Seit Jahren schreibt der Amerikaner unter www.hasbrouck.org darüber, wie sich Individualreisende über das Internet ihre Reise einmal um die Welt zusammenstellen können. Selbst ist er in den letzten drei Jahrzehnten schon dreimal um den Globus gereist - und sieht daher wohl kaum wie ein anderer, was sich am Reisen dank der allgegenwärtigen Digitalisierung verändert hat.

 

Seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 werten die US-Sicherheitsbehörden die Buchungsdaten von Flugpassagieren aus aller Welt aus - über die Buchungssysteme der Fluggesellschaften, deren Server sich auf amerikanischem Boden befinden. Seit Jahren versucht Edward Hasbrouck herauszufinden, welche Daten die Fluggesellschaften über ihn speichern und wie sie von den US-Behörden weiterverarbeitet werden.

Die US-Behörde weigert sich

Hasbrouck hat diverse europäische Datenschutzbehörden ersucht, ihm dabei zu helfen. Im Fall der Lufthansa hatte er Erfolg: Der nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte verpflichtete die Lufthansa dazu, nicht nur über die bei der Luftfahrtgesellschaft gespeicherten Reisedaten Auskunft zu geben, sondern auch über die Daten, die die Lufthansa an das Buchungssystem Amadeus übermittelt hatte. Die Lufthansa hatte dies zunächst abgelehnt.

Weniger Erfolg hatte Hasbrouck hingegen in den USA. Dort versucht der US-Bürger die Herausgabe seiner Flugpassagierdaten und weiterer Informationen über das Automatische Targeting-System der US-Heimatschutzbehörde zu erreichen und beruft sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz. Die Behörde weigert sich bis heute. Ende August wird ein Gericht über sein Ersuchen entscheiden.