Die Konflikte liegen – um im Bild zu bleiben – in der Luft. Wie gemeldet, möchte der Verein „Fliegerinteressengemeinschaft Pattonville“ den kleinen Sonderflugplatz am Rand von Ludwigsburg stärker als bisher nutzen und hat deshalb zahlreiche Änderungen der bestehenden Genehmigungen beantragt.
Ihre Chance wittern die Flugfreunde in der Tatsache, dass im Rahmen des neuen Luftrettungskonzepts des Landes auch der Rettungshubschrauber Christoph 51 verstärkt sowohl tagsüber als auch abends und nachts von Pattonville aus eingesetzt werden soll. Warum sollte man in diesem Zug nicht noch etliche andere der derzeit geltenden Beschränkungen aufheben können?
Doch da haben die Flugfreunde die Rechnung ohne den Verband Region Stuttgart gemacht. Der Planungsausschuss hat an diesem Mittwoch im Rahmen des Anhörungsverfahrens des Regierungspräsidiums zu den Ausbauplänen deutlich Stellung bezogen. Dabei macht das Gremium feine Unterschiede.
Unstrittig ist – trotz der Proteste von Anwohnern in Pattonville, die erhebliche zusätzliche Lärmbelästigungen durch die Rettungsflüge erwarten – aus Sicht der Regionalversammlung die Aufstockung der Rettungsflüge. Bisher war in Pattonville zur Nachtzeit von 22 Uhr bis 6 Uhr nur eine Landung pro Tag zulässig. Die Zahl der Flugbewegungen ist aktuell auf 2400 pro Jahr beschränkt. In Zukunft soll der Rettungshubschrauber bis zu 800 Mal pro Jahr Pattonville ansteuern können. Die Zahl der Hubschrauber-Flugbewegungen soll auf 4500 erhöht werden.
Viele Gründe sprechen gegen eine Erweiterung
Zwar sei, gab der Chefplaner der Region, Thomas Kiwitt, zu bedenken, Pattonville aus regionalplanerischer Sicht gleich aus mehreren Gründen durchaus schützenswert. Der Stadtteil selber sei ein regionalbedeutsamer Wohnungsbauschwerpunkt, der durch zusätzlichen Fluglärm unattraktiver werde. Zudem liege der Sonderlandeplatz in einem besonders schützenswerten regionalen Grünzug. Auch verpflichte der aktuelle Regionalplan die Regionalversammlung, Flächen für siedlungsnahe Erholung zu sichern. Und der Regionalplan betone auch, dass Hubschrauberlandeplätze nach Zahl und Größe auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden müssen.
Allerdings lasse der Regionalplan auch Ausnahmen für die Katastrophenhilfe, den Krankentransport und die Gefahrenabwehr zu. Diese Ausnahme sei am Standort Pattonville eindeutig gegeben. Deshalb spreche nichts gegen die Ausweitung der Einsätze des Rettungshubschraubers.
Hobbypiloten wollen mehr Freiheit
Ganz anders beurteilt der Planungsausschuss der Regionalversammlung die weiteren Änderungswünsche. Unter anderem möchte die Fliegerinteressengemeinschaft, dass die bisherigen Begrenzungen für die Stationierung motorgetriebener Luftfahrzeuge ebenso aufgehoben werden wie die Beschränkung der zulässigen Landungen pro Tag für motorgetriebene Luftfahrzeuge und Ultraleichtflugzeuge. Auch eine deutliche Ausweitung der Betriebszeiten am Wochenende und in den Abendstunden wird angestrebt. Obwohl der Verein zu den Anträgen zwei Schallschutzimmissionsprognosen hat erstellen lassen, die belegen sollen, dass die Lärmbelästigung des angrenzenden Stadtteils auch nach der Erweiterung noch im tolerablen Bereich liegt, kommt zu diesen Plänen ein glattes Nein aus der Region.
Unter anderem heißt es in der Begründung: Eine Ausweitung des Flugbetriebs könnte selbst für den Fall, dass die Schallschutzvorgaben eingehalten werden könnten zu „Überschreitungen der Immissionsrichtwerte führen und sollte daher weiterhin ausgeschlossen werden“. Insofern könne die beantragte „vollständige Aufhebung der derzeitigen Betriebsbeschränkungen für Flächenflugzeuge nicht zugestimmt werden, da dann jegliche Regelungsmöglichkeiten zur Zahl der zulässigen Landungen aufgegeben wären“.
Die siedlungsnahe Erholung steht im Vordergrund
Auch einer Ausweitung der Betriebszeiten für motorgetriebene Flächenflugzeuge am Abend und am Samstagnachmittag müsse in diesem Fall im Hinblick auf die siedlungsnahe Erholungsfunktion widersprochen werden, „da gerade zu diesen Zeiten Erwerbstätige sich vermehrt in Wohnungsnähe aufhalten und ihrem Erholungsbedürfnis nachkommen können“.
Auch die Stationierung von zusätzlichen Flugzeugen sei regionalplanerisch abzulehnen, wenn dafür Abstellanlagen oder Gebäude errichtet werden müssten. Wörtlich heißt es: „Insofern sollte auch künftig ein Maximalwert für die am Standort Pattonville stationierten Flugzeuge festgelegt sein, um einem möglichen Ansinnen zur Ausweitung der Abstellkapazitäten vorzubeugen.“
Etliche Regionalräte aus allen Fraktionen äußerten durchaus Verständnis für die Sorgen der Anwohner in Pattonville, die auch die Ausweitung der Hubschrauber-Rettungsflüge kritisch sehen. CDU-Regionalrat Roland Schmid und Kai Buschmann (FDP) brachten als Kompromissvorschlag zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen ins Gespräch. Auch solle man prüfen, ob der Hubschrauberlandeplatz ein wenig von Pattonville abgerückt werden könne. Dafür müsse man dann gegebenenfalls ein kleines Stück vom Regionalen Grünzug zur Verfügung stellen. Letztlich folgte das Gremium aber einstimmig der Vorlage der Verwaltung.
Zwar hat die Stimme der Region erhebliches Gewicht bei der Entscheidung, wie es in Pattonville weitergeht. Letztlich haben aber das Regierungspräsidium Stuttgart – und gegebenenfalls Gerichte – das letzte Wort.
Änderungswünsche der Fliegerinteressengemeinschaft Pattonville
Ist-Zustand
Zwei Beispiele: Aktuell dürfen auf dem Platz maximal 26 Motorflugzeuge stationiert werden. Zusammen mit Ultraleichtflugzeugen und Motorsegler sind bis zu 32 Fluggeräte gleichzeitig erlaubt. Die Betriebszeiten sind Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr sowie samstags, sonntags und feiertags von 9 bis 13 Uhr und 15 bis 19 Uhr. Nach Überlandflügen sind Landungen bis 21 Uhr zulässig.
Wunschvorstellung
Die Fliegerfreunde wollen, dass die Begrenzungen für die Stationierung motorgetriebener Luftfahrzeuge aufgehoben wird. Die Betriebszeiten sollen montags bis samstags von 7 bis 20 Uhr, sonntags und feiertags von 9 bis 13 und 15 bis 20 Uhr ausgedehnt werden. Unabhängig vom Startort sollen dann Landungen bis 22 Uhr möglich sein.