Flughafen Stuttgart Neue Flugroute Tedgo – gibt es inzwischen mehr oder weniger Lärmbeschwerden?

Fluglärm ist auf den Fildern weiter ein großes Thema. Die Zahl der Beschwerden geht aber zurück. Foto: Horst Rudel

Die Flugroute Tedgo gibt es seit mehreren Jahren: Kommen aus den betroffenen Kommunen im Kreis Esslingen seit der Einführung mehr oder weniger Beschwerden?

Reporterin: Elisabeth Maier (eli)

Die Beschwerden wegen Fluglärms sind 2025 um knapp 40 Prozent zurückgegangen. 9093 Beanstandungen sind bei der Kathrin Frank, der Lärmschutzbeauftragten für den Flughafen Stuttgart, eingegangen. Etwa 85 Prozent davon kommen aus Orten, die von der neuen Flugroute betroffen sind. Aber auch da haben sich laut der Statistik weniger Menschen beschwert als noch 2024.

 

„Die Nutzung dieser Flugroute, die als ,Tedgo neu’ bezeichnet wird, ist annähernd gleich geblieben, fasst Frank zusammen. Obwohl die Anzahl der Flüge, die über diese Route abgewickelt wurden, nahezu gleichgeblieben sei, „reduzierte sich das Beschwerdeaufkommen aus diesen Orten um 43 Prozent im Vergleich zu Vorjahr.“

Die Initiative „Vereint gegen Fluglärm“ hatte im November 2025 eine Petition gestartet, die eine öffentliche Diskussion der neuen Flugroute im Landtag von Baden-Württemberg forderte. Insgesamt 3663 Bürgerinnen und Bürger haben sie online unterzeichnet – das sind deutlich weniger als das erforderliche Quorum, das bei 10 000 Unterschriften auf dem Online-Portal liegt. Wenn eine Petition innerhalb von sechs Wochen diese Anzahl von Mitzeichnern erreicht, muss der Petitionsausschuss des Landtags in der Regel innerhalb von sechs Monaten eine öffentliche Anhörung abhalten.

Der Ostfilderner Stadtteil Nellingen ist vom Fluglärm stark betroffen. Foto: dpa

Die Gegner hatten im Schulterschluss mit den betroffenen Kommunen Nürtingen, Wolfschlugen, Aichtal, Denkendorf und Neuhausen gegen die neue Flugroute gekämpft und Klagen eingereicht. Damals hatten die Gegner insgesamt rund 15 000 Unterschriften gegen die neue Route gesammelt. Obwohl sich nach anfänglicher Zustimmung auch die Fluglärmkommission gegen das neue, verkürzte Abflugverfahren entschieden hatte, ist die Route seit 2024 im Regelbetrieb.

Fast 100.000 Flüge im vergangenen Jahr

Weniger Nachtflüge entlasten nach den Worten der Lärmschutzbeauftragten die Bürgerinnen und Bürger. 2025 lag die Zahl der Flugbewegungen am Stuttgarter Flughafen bei 95 765 – das sind 1,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Von den Folgen der Coronapandemie hat sich der Flughafen aber noch lange nicht erholt. 2019 starteten und landeten 143 993 Flugzeuge auf den Fildern. Damals verzeichnete der Flughafen noch 12,7 Millionen Passagiere. Auch diese Zahl wächst langsam wieder. 2025 stieg die Zahl um 4,8 Prozent auf 9,57 Millionen an.

In der Statistik werden Vielfachbeschwerden nicht berücksichtigt. Vier Betroffene haben nach Franks Worten 39 Prozent der Gesamtbeschwerden vorgelegt. Wenn die Zahl der Beschwerden bei Einzelnen fünf Prozent oder mehr der Gesamtzahl beträgt, werden sie aus der Statistik herausgerechnet.

Nachtflüge belasten viele Anwohner des Flughafens schwer. Diese Zahl ging nach der Statistik zurück. Die Nachtflüge ziviler Maschinen sind um 18 Prozent auf 843 Bewegungen reduziert worden (Vorjahr 1028). Davon waren 719 Flüge, also 85 Prozent, verspätete Landungen bis 24 Uhr. Für 112 Flüge – 13 Prozent - gab es ausnahmsweise Genehmigungen. „Insgesamt gab es 100 Beschwerden zu Nachtflügen“, fasst Kathrin Frank zusammen.

Aufgaben der Lärmschutzbeauftragten

Die Lärmschutzbeauftragte ist beim Regierungspräsidium Stuttgart beschäftigt. Als „neutrale Ansprechpartnerin“ soll sie dort die Anliegen der Menschen bearbeiten, die rund um den Flughafen leben. „Ein moderner Flughafen braucht nicht nur leistungsfähige Infrastruktur, sondern konsequenten Lärmschutz. Transparenz, Dialog und verlässliche Maßnahmen sind der Schlüssel, um die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern und Mobilität in Einklang zu bringen“, sagt Regierungspräsidentin Susanne Bay. Ziel sei es, „die Belastungen spürbar zu reduzieren und durch transparente Kommunikation den Dialog mit der Bevölkerung zu verbessern.“ Dabei verweist Bay auf die „vermittelnde Aufgabe“.

„Keine Notwendigkeit, Fluglinien wegen Fehlverhaltens zu verfolgen“

Immer wieder gebe es Beschwerden, auch wenn der Lärm innerhalb geltender Grenzwerte liege. „Wird gegen Vorgaben verstoßen, ist es Aufgabe der Lärmschutzbeauftragten, einzuschreiten und den Grund zu ermitteln.“ In diesem Fall verfolge sie das Fehlverhalten der Fluglinien und sorge so für Lärmverbesserungen im Flugverkehr. 2025 habe es keine Notwendigkeit gegeben, Fluglinien wegen ihres Fehlverhaltens zu verfolgen.

Den Jahresbericht 2025 sowie Informationen zur Lärmschutzbeauftragten für den Flughafen Stuttgart sind auf der Internetseite des Regierungspräsidiums zu finden: https://rp.baden-wuerttemberg.de.

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