Die Gegner der neuen Flugroute am Stuttgarter Airport ziehen nun doch nicht vor Gericht. Nürtingen, Aichtal, Denkendorf, Neuhausen, Walddorfhäslach und Wolfschlugen haben am Mittwoch mitgeteilt, ihre Klage, wie angekündigt, zurückgezogen zu haben.

Am Mittwochnachmittag stand der Verhandlungstermin von sechs Kommunen in den Kreisen Esslingen und Reutlingen gegen die Bundesrepublik Deutschland noch auf der Online-Vorschau des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim. Am Dienstag, 11. Juni, um 10 Uhr im Sitzungssaal III des Gerichtsgebäudes wollten sich demnach Nürtingen, Aichtal, Denkendorf, Neuhausen, Walddorfhäslach und Wolfschlugen gegen die neue Flugroute am Stuttgarter Airport wenden. Dabei hatten sie bereits Wochen zuvor angekündigt, die Klage zurückzuziehen. Geschehen ist das aber wohl erst in diesen Tagen, am Mittwoch schickten die Kommunen eine entsprechende gemeinsame Pressemitteilung.

 

Am 6. Mai war die Abstimmung der sogenannten Fluglärmkommission Stuttgart knapp mit einer Stimme mehr gegen einen Weiterbetrieb der geplanten neuen, verkürzten Abflugroute Richtung Süden – auch TEDGOneu genannt – ausgefallen. Ein entsprechendes Gutachten der Firma Accon zum Probebetrieb, der seit mehr als einem Jahr läuft, werteten die Gegenparteien unterschiedlich. Die Befürworter der neuen Route argumentierten mit Einsparungen beim Kerosin sowie einer Entlastung vom Fluglärm in den Kommunen, die die bisherige Route hauptsächlich betrifft. Die Gegner sahen diese Argumente durch die Messungen entkräftet und hielten die Neubelastung der Einwohner der klagenden Kommunen für schwerwiegender.

Gegner rechnen mit Akzeptanz des Bundesamtes

Eine entsprechende Empfehlung ging kürzlich an das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, das die Entscheidung trifft. Vor diesem Hintergrund nehmen die genannten Kommunen, unterstützt durch die Gemeinde Neckartailfingen, die eingereichten Klagen zurück, wie sie nun mitteilen. Die Bürgermeister gehen demnach davon aus, dass die Bundesbehörde das Votum der Fluglärmkommission akzeptiert. „Alles andere wäre ein Affront gegen die demokratische Entscheidung der Fluglärmkommission, würde eine Protestwelle in großen Teilen der Bevölkerung auslösen und würde insgesamt die Frage nach der Existenzberechtigung der Fluglärmkommissionen stellen.“ Die Kommunen führen zudem an, dass sich Bundes- und Landtagsabgeordnete sowie Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) für die Umsetzung der Entscheidung der Fluglärmkommission eingesetzt hatten. Somit sei das mit rechtlichen Risiken verbundene Verfahren am VGH nicht mehr notwendig.