Flugrouten-Debatte im Kreis Esslingen Ministerium: Neue Flugroute nicht befristet

Die neue Flugroute wird nach einem Jahr evaluiert. Foto: Horst Rudel/Horst Rudel

Die neue Flugroute in Richtung Süden wird nach einem Jahr evaluiert. Das teilte das Verkehrsministerium auf Anfrage des FDP-Landtagsabgeordneten Dennis Birnstock mit. Sie sei jedoch nicht befristet.

Den Klagen neu von Fluglärm betroffener Kommunen sieht das Verkehrsministerium in Stuttgart nach eigenen Angaben gelassen entgegen. Jedoch müsse man nun die gerichtliche Entscheidung zunächst abwarten. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage des FDP-Landtagsabgeordneten Dennis Birnstock hervor, der den Wahlkreis Nürtingen im Landesparlament vertritt. Nach einem Jahr Probebetrieb werde die neue Flugroute evaluiert, und die Fluglärmkommission gebe eine erneute Empfehlung ab, teilte das Ministerium mit.

 

Die Klage gegen die neue Flugroute, die am 23. Februar gestartet war, setzt am sogenannten Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung des Stuttgarter Flughafens von 1987 an. Das Bundesamt für Flugsicherung hatte in dem Genehmigungsverfahren festgestellt, dass sich aus dem Planfeststellungsbeschluss „keine Erwägungen ergeben, die der neuen Flugroute entgegenstehen.“ Birnstock hakte nun nach, ob es festgelegte Zielwerte oder Kriterien gibt, auf deren Grundlage das Flugverfahren am Ende der Probezeit evaluiert werden kann. Auf diesen Punkt ging das Ministerium in seiner Antwort nicht explizit ein. Sollte sich aber im Verlauf des Verfahrens der Bedarf ergeben, das Verfahren zu ändern, werde die Rechtsverordnung entsprechend angepasst.

Messungen begleiten den Probebetrieb

„Der Probebetrieb wird mit entsprechenden Messungen begleitet, die jeweils vor und nach dem Start der neuen Flugroute durchgeführt werden“, teilte das Ministerium dem FDP-Abgeordneten mit. Gemessen wird in Altbach, Deizisau, Denkendorf, Neuhausen, Nürtingen-Hardt, Unterensingen, Wernau und Wolfschlugen. Der Flughafen Stuttgart werde für diese Messstellen Lärmberichte erstellen. Am Ende des Probebetriebs gebe die Fluglärmkommission eine Empfehlung ab. Dann werde die neue Routenführung gegebenenfalls nachjustiert. Das neue Flugverfahren an sich ist nach den Worten des Ministeriums jedoch unbefristet.

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