Seit vergangenem Jahr dürfen Modellflieger am Grünen Heiner in Weilimdorf nicht mehr starten. Nun geht die Stadtverwaltung auf die Herren der Miniaturflugzeuge einen Schritt zu.

Rems-Murr: Chris Lederer (cl)

Weilimdorf - „Ventus“ heißt Heiko Rapp-Wurms bevorzugtes Modellflugzeug. Den Segelflieger hat der 76-jährige Rentner schon lange nicht mehr an seinem Lieblingsberg, dem Grünen Heiner, in den Himmel geschickt. Es ist dort verboten. Mittlerweile. Seit vergangenem Sommer gilt am Weilimdorfer Auffüllberg Grüner Heiner ein Modellflugverbot. Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt (GFF) verwaltet das Gelände und hat das Verbot erteilt, nachdem es 2016 beinahe zu einem Unfall mit einer Schülergruppe gekommen war. „Als Begründung wurde vorgebracht, dass sich der Modellflugsport und der Grüne Heiner als Ausflugsziel nicht vertragen“, sagt Herman Karpf, Referent des Stuttgarter Ordnungsbürgermeisters Martin Schairer. „Diese Haltung ist nicht aus der Welt.“

 

Mehrheit der Stadträte befürwortet Modellflug

Bei einer Sitzung im März dieses Jahres hatte sich der Umwelt- und Technikausschuss des Stuttgarter Gemeinderates mit dem Flugverbot befasst und darüber diskutiert. Dabei wurde deutlich: Eine Mehrheit der Stadträte befürwortet, dass Modellflugzeuge am Grünen Heiner starten und landen dürfen. „Fast alle Fraktionen haben der Verwaltung den Auftrag erteilt zu prüfen, unter welchen Bedingungen ein Flugbetrieb für Segelflieger und die Nutzung durch Naherholungssuchende möglich ist.“ Diesen Auftrag versuche man nun zu erfüllen, was nicht ganz einfach sei, denn zahlreiche weitere Ämter hätten ein Wörtchen mitzureden, macht Karpf deutlich.

Darüber hinaus habe man auch Gespräche mit der „Interessengemeinschaft Heiner“ geführt, einem Zusammenschluss mehrerer Hobbypiloten, die den 395 Meter hohen Schuttberg vor dem Verbot als Fluggelände genutzt hatten. Karpf: „Wir haben gemeinsam verschiedene Überlegungen angestellt, wie wir einen Flugbetrieb ermöglichen können.“ Es habe sich gezeigt, dass die Nutzer bestimmte Bedingungen erfüllen müssen. Das wichtigste: Es muss jemand verantwortlich sein. „Es können dort nicht lauter nichtorganisierte Individualflieger unterwegs sein. Wir brauchen einen Verein oder eine andere Rechtsform, die einen Vertrag mit der Stadt schließen kann, damit ein sicherer Flugbetrieb gewährleistet wird.“ Dazu gehöre auch, dass es einen verbindlichen Ansprechpartner gibt und einen Flugleiter, der den Betrieb am Berg organisiert und die Haftung übernimmt. „Dieser Flugbetriebsleiter könnte dann auch eingreifen und den Betrieb unterbinden, wenn eine gefährliche Situation droht“, erklärt Karpf. Außerdem müssten alle aktiven Modellflieger eine Versicherung haben und ihre Flugmodelle kennzeichnen, damit man sie dem jeweiligen Besitzer zuordnen könne. „Eventuell brauchen wir noch ein Gutachten, um einen Vertrag aufzusetzen, der alle relevanten Aspekte abdeckt, aber es gibt Fachanwälte, die sich mit derartigen Themen genau auskennen“, sagt Karpf. „Ich bin der Meinung, dass wir auf einem guten Weg sind, dass es mit dem Flugbetrieb klappen könnte.“ Schon in wenigen Tagen wolle man wieder auf die Interessengemeinschaft zugehen, um sich weiter miteinander abzustimmen.

Ein tödlicher Unfall am Grünen Heiner

Heiko Rapp-Wurm gehört zur IG Heiner. „Ich freue mich darauf, von der Stadt zu hören“, sagt er. „Das Verbot war für uns schwierig. Wir waren ein lockerer, zusammengewürfelter Haufen, der den Grünen Heiner seit Jahren als Flugplatz genutzt hat“, sagt der ehemalige Jugendhausleiter. In 40 Jahren habe es nur einen einzigen, allerdings schweren Unfall gegeben, bei dem ein Mensch tödlich getroffen wurde. „Und dabei hat es nachweislich kein schuldhaftes Verhalten vom Piloten gegeben“, sagt Rapp-Wurm.

Der neuerliche Vorfall mit der Schulklasse im Sommer 2016 habe dann zum Verbot geführt. „Wir sind aber zuversichtlich, dass wir mit der Stadt zu einer Lösung kommen können.“ Etwa 40 bis 50 Modellflugpiloten seien in der IG Heiner zusammengeschlossen. „Wir sind genug Leute bringen uns ein, anders geht’s nicht.“ Als Vorbild für gut funktionierenden Flugbetrieb auf öffentlicher Fläche könne die Teck dienen. „Dort darf man nur fliegen, wenn der Flugleiter da ist. Der will dann noch die Versicherung und künftig einen Kenntnisnachweis sehen, dann folgt eine Einweisung und man darf fliegen“, sagt Rapp-Wurm. Bis zur rechtlichen Klärung weicht der Hobbypilot auf den Kallenberg aus. „Doch der Kallenberg ist leider nicht der Grüne Heiner!“