Nach langen Verhandlungen haben sich die Regierungschefs auf die Bund-Länder-Finanzreform verständigt. Die Ministerpräsidenten hoffen auf mehr Investitionsprogramme zur Schulsanierung. Der baden-württembergische Regierungschef Winfried Kretschmann (Grüne) befürchtet ein Einfallstor für mehr Bundeseinfluss.

Berlin - Die Bundesregierung hat sich mit den Ministerpräsidenten auf die Neuregelung der föderalen Finanzbeziehungen verständigt. Schon seit Oktober steht fest, dass der Bund den Ländern von 2020 an jährlich 9,5 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung stellen wird. Strittig waren die Bedingungen, die mit dem Finanzpaket verbunden sind. Nach den Worten von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) sei über alle notwendigen Grundgesetzänderungen Einigkeit erzielt worden. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ist vom Kompromiss nicht begeistert. Am kommenden Mittwoch will das Kabinett den Großteil der Änderungen auf den Weg bringen. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

 

Mehr Geld für Schulsanierung

Investitionen: Bis zuletzt umstritten war, ob der Bund bei Investitionsprogrammen für Länder und Kommunen ein stärkeres Mitspracherecht erhält. Die Bundesregierung setzte sich in diesem Punkt durch. Folgen hat dies beispielsweise bei geplanten Programmen zur Schulsanierung. Der Bund will auf diesem Feld mehr tun. Er will verhindern, dass die Länder zwar die Gelder annehmen, sich bei der Verwendung der Mittel aber nicht hineinreden lassen. Künftig soll es der Bundesregierung möglich sein, Einzelheiten zur Verwendung der Finanzhilfen anzufordern. Die Länder sollen etwa Akten zu den geförderten Investitionen herausgeben. Allerdings schoben die Länder einem zu starken Einfluss einen Riegel vor. Wie die Bundesregierung im Einzelnen über die Investitionsvorhaben unterrichtet wird, muss sie mit jedem Land aushandeln. Das soll auch für ein Investitionsprogramm für finanzschwache Kommunen gelten. Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) erklärte, er trage den Kompromiss mit. Bei der Investitionsklausel habe er nach wie vor schwere Bedenken, da der Bund die Bildungshoheit der Länder zu beachten habe. „Hier könnte sich ein Einfallstor für den Bund öffnen, sich Einfluss auf originäre Landeskompetenzen zu sichern“, sagte Kretschmann.

Autobahngesellschaft: In diesem Punkt punkteten die Länder durch. Nach dem Kompromiss soll im Grundgesetz festgeschrieben werden, dass der Bund nur die Autobahnen in eine privatrechtliche Infrastrukturgesellschaft überführen kann. Diese Autobahngesellschaft gehört allein dem Bund. An private Investoren dürfen keine Anteile abgegeben werden. Ursprünglich wollte der Bund auch wichtige Bundesfernstraßen in die Gesellschaft überführen. Die Länder bremsen dabei. Nach Kretschmanns Darstellung verbleiben die Bundesfernstraßen in Landesverwaltung. In dem Einigungspapier heißt es, der Bund könne die Bundesstraße nur in die Infrastrukturgesellschaft übernehmen, wenn dies das betreffende Land beantragt. Die Beschäftigten der Straßenbauverwaltung sollen weiterhin an ihrem angestammten Arbeitsplatz und Arbeitsort bleiben.

Streit um Unterhaltsvorschuss ungelöst

Unterhaltsvorschuss: Noch keine Einigung gibt es, wie Verbesserungen beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende erreicht werden. Bund und Länder wollen hier weiter verhandeln. Die SPD hat die Unterhaltsreform, die Alleinerziehenden helfen soll, mit den Bund-Länder-Finanzen verknüpft.

Digitales Bürgerportal: Die Bundesregierung will ein digitales Bürgerportal einrichten, auf dem alle Angebote und Anträge von Bund, Ländern und Gemeinden abrufbar sind. Die Länder wollen sich nicht hineinregieren lassen. Die Einigung sieht vor, dass ein Bundesgesetz nur den Zugang zu den Verwaltungsleistungen von Ländern und Kommunen regelt. Wie die Angebote aussehen, bleibt bleibt deren Sache.

Steuerverwaltung: Die Bundesregierung darf den Ländern in der Steuerverwaltung Vorgaben machen. Eine stärkere Zusammenarbeit mit dem Bund ist dann vorgesehen, wenn damit mehr Steuern eingenommen werden können.

Haushaltskontrolle: Auch hier kann der Bund seine Pläne umsetzen. Der Stabilitätsrat überwacht ab 2020 die Einhaltung der Schuldenbremse. Dafür legt er auch europäische Defizitkriterien zugrunde, was die Länder ursprünglich verhindern wollten.

Sanierungshilfen: Bremen und das Saarland erhalten ab 2020 Sanierungshilfen von insgesamt 800 Millionen Euro jährlich. Sie müssen sich aber verpflichten, ihre Verschuldung zu reduzieren.