Kinder in Grundschulförderklassen lernen zum Beispiel, sich auf ein Thema zu konzentrieren. Foto: dpa/Felix Heyder
Keine Vertretung, wenn die Lehrkraft krank ist, und schlechte Chancen auf einen Platz in der Mittagsbetreuung. Eine Mutter fragt, warum Kinder in Grundschulförderklassen benachteiligt werden – und ob sich das durch die neuen Juniorklassen ändert.
Deborah Schubert spricht von einer „prekären Situation“. Sie ist die Elternvertreterin der Grundschulförderklasse an der Österfeldschule in Stuttgart-Vaihingen und ergänzt: „Leider ist das Land nicht bereit, die notwendigen Fördermaßnahmen für Kinder in dieser Klasse zu gewährleisten.“ So hätten die Mädchen und Jungen keinen Anspruch auf eine Mittags- beziehungsweise Ganztagsbetreuung, was für viele Familien eine große Belastung sei. Hinzu komme, dass wenn die Lehrerin krank sei, der Unterricht schlicht ausfalle, weil es keine Vertretung gebe. Acht komplette Tage seien in diesem Schuljahr bereits gestrichen worden. Im Gegensatz dazu fällt für reguläre Grundschulklassen grundsätzlich kein Unterricht aus.
Deborah Schubert hat kein Verständnis für diese Benachteiligungen der Grundschulförderklassen. Denn gerade diese Kinder seien auf eine gute Betreueng und – wie der Name es impliziere – auf eine gute und kontinuierliche Förderung angewiesen. Die Klassen werden für Mädchen und Jungen eingerichtet, welche gemäß ihres Alters schulpflichtig sind aber noch Defizite haben, die erwarten lassen, dass sie dem regulären Unterricht in der ersten Klasse noch nicht gut folgen könnten. Oftmals geht es dabei um die Sprache, viele Kinder in den Grundschulförderklassen haben einen Migrationshintergrund. Es kann aber auch um noch fehlende soziale Kompetenzen oder ein noch nicht gut ausgebildetes mathematisches Grundverständnis gehen.
„Die Umstände sind für Kinder und Eltern nicht tragbar“
Die Mutter hat einen Beschwerdebrief an das Regierungspräsidium geschickt. Bewirkt habe dieser nichts, bedauert sie. Die Behörde habe ihr zu verstehen gegeben, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden würden. „Trotzdem sind die Umstände für Kinder und Eltern nicht tragbar“, sagt Deborah Schubert.
Man sei stets um individuelle Lösungen bemüht und im Fall der Österfeldschule im Gespräch mit allen Beteiligten, betont das Staatliche Schulamt. Foto: Achim Zweygarth
Das Kultusministerium stellt auf Anfrage unserer Zeitung klar: „Die Grundschulförderklasse ist keine Regelklasse. Fällt Personal auf Grund von Krankheit oder Fortbildung aus, ist die Schule nicht verpflichtet, für Vertretung zu sorgen. In Zeiten angespannter Personalsituation kann dies dazu führen, dass das freiwillige Angebot der Grundschulförderklasse entfällt.“ So erklärt auch das Staatliche Schulamt Stuttgart die Situation. In der Stellungnahme heißt es aber auch: Man sei stets um individuelle Lösungen bemüht und im Fall der Österfeldschule im Gespräch mit allen Beteiligten. Das bestätigt Deborah Schubert. Beim jüngsten Ausfall der Lehrkraft sei den Kindern in der Grundschulförderklasse eine Art Notbetreuung in einer regulären ersten Klasse angeboten worden.
Benachteiligung bei der Nachmittags- und Ganztagsbetreuung
Dass Kinder in Grundschulförderklassen gegenüber anderen Grundschulkindern benachteiligt sind, wenn es um Nachmittags- und Ganztagsbetreuung geht, sieht auch das Staatliche Schulamt seit Langem als ein großes Manko an. Für Eltern könne so eine „Betreuungslücke“ zwischen Kita- und Grundschulzeit entstehen. Die Stadt Stuttgart erklärt auf Nachfrage, dass Kinder in einer Grundschulförderklasse an einer Ganztagsschule die Möglichkeit haben, gemeinsam mit den Kindern der Halbtagsklassen die kostenpflichtige Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule bis 14 Uhr zu besuchen. Darüber hinaus habe der Gemeinderat beschlossen, die Betreuung für Kinder in Grundschulförderklassen an Ganztagsgrundschulen bis maximal 17 Uhr auszuweiten. Bis auf wenige Ausnahmen habe man diesen Beschluss zum Schuljahr 2024/2025 umsetzen können. Dort, wo dies nicht möglich gewesen sei, habe es schlicht an Personal gefehlt.
Ein Anspruch auf diese Betreuung bestehe derzeit aber nicht, da der von der Bundesregierung beschlossene Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung erst ab dem Schuljahr 2026/2027 greife. Deborah Schubert erzählt, dass ihr für ihr Kind sozusagen im Nachrückverfahren ein Platz in der Nachmittagsbetreuung angeboten worden sei. Allerdings sollte sie dafür auch einen Arbeitsnachweis erbringen.
Verändern wird sich diese Situation mit der Schulreform. Ab dem 1. August werden Grundschulförderklassen sukzessive in Juniorklassen überführt. Diese sind dann nicht nur an die jeweilige Grundschule angedockt, sondern gehören als Regelklassen dazu – womit der Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung klar geregelt sei, wie das Kultusministerium schreibt.
Das ändert sich mit der Bildungsreform
Grundschulförderklassen In Stuttgart besuchten derzeit 340 Kinder insgesamt 28 Grundschulförderklassen an öffentlichen Schulen.
Juniorklassen Das Kultusministerium rechnet bis zum Schuljahr 2028/2029 mit einem flächendeckenden Ausbau der Juniorklassen. Dann soll es an etwa jeder dritten Grundschule eine solche Klasse geben und damit in „zumutbarer Entfernung“ für alle Familien. Denn der Besuch der Juniorklassen soll ab Herbst 2028 verpflichtend sein für Kinder, die zwar schulpflichtig sind, aber noch Entwicklungsbedarf haben. Die Entscheidung trifft die Schulleitung. Im Gegensatz dazu sind die bisherigen Grundschulförderklassen ein freiwilliges Angebot, über den Besuch entscheiden die Eltern. In den Juniorklassen sollen jeweils 12 bis 20 Kinder 25 Stunden Unterricht in der Woche erhalten. In der Grundschulförderklasse sind es aktuell 22 Unterrichtsstunden für 15 bis 20 Kinder.