Um zu verhindern, dass Autokäufer die Kaufprämie kassieren und das Auto danach gleich wieder verkaufen, gelten Mindestbedingungen. Das Fahrzeug muss mindestens neun Monate auf den Antragsteller in Deutschland zugelassen sein. Anspruch auf Förderung haben Privatleute, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein neues Fahrzeug zugelassen wird. Keine Anträge dürfen von staatlichen Behörden, Fahrzeugherstellern und deren Tochterunternehmen eingereicht werden. Auch Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, scheiden aus.