Zusätzlich zur Kaufprämie wird eine Steuerförderung aufgelegt. Rückwirkend zum 1. Januar 2016 werden erstmals zugelassene reine Elektrofahrzeuge für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Bisher gilt eine fünfjährige Steuerbefreiung. Damit kehrt der Gesetzgeber zur ursprünglichen Regelung zurück, denn früher schon wurden E-Autos für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Neu ist auch, dass künftig Arbeitgeber zum Beispiel auf dem Werksgelände ihren Beschäftigten mit Privatfahrzeugen kostenlos oder verbilligt Strom an Ladesäulen anbieten können, ohne dass die Arbeitnehmer dies als geldwerten Vorteil versteuern müssen. In den Fällen, in denen der Arbeitgeber dem einzelnen Mitarbeiter eine eigene Ladevorrichtung überlässt, kann der Betrieb die geldwerten Vorteile durch den kostenlosen oder verbilligten Strom pauschal mit 25 Prozent versteuern. Diese Regelungen gelten vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020.