Die Affäre um den Inspekteur der Polizei hat ein weiteres juristisches Nachspiel: Seine Anwältin muss sich vor Gericht verantworten – in zweiter Instanz. Worum geht es?

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Das Verfahren wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung gegen ihren Mandanten, den Inspekteur der Polizei, endete so, wie es die Anwältin Ricarda Lang prophezeit hatte: Mit einem Freispruch. Die vor Beginn der Verhandlung verteilte Presseerklärung, in der sie argumentierte, warum den Inspekteur keine Schuld treffen würde, hat die Münchenerin im vorigen Jahr vor Gericht gebracht – als Beklagte. Die Klägerin, eine Polizistin, bekam in mehreren Punkten Recht – nun geht das Verfahren in die Berufungs am Oberlandesgericht Stuttgart.

 

Die Presseerklärung hatte mit dem Satz geendet, das Opfer in dem Verfahren sei der Angeklagte. Klägerin war die Beamtin, die die Vorwürfe gegen den Inspekteur erhoben hatte. Es geht um eine Unterlassung: Die Anwältin und ihr Team sollen bestimmte Äußerungen über die Polizistin nicht mehr verbreiten dürfen. Durch diese seien ihre Persönlichkeitsrechte verletzt worden.

So hatte im vergangenen August das Landgericht Stuttgart geurteilt. Teile der Veröffentlichungen beträfen Informationen aus der Privatsphäre der Klägerin. Sie seien unzulässig, wobei es nicht auf den Wahrheitsgehalt ankomme. Andere Teile wertete das Gericht aber als unkritisch. Sowohl die Klägerin, die Polizistin, als auch die beklagte Anwältin wollen mit der Berufung erreichen, was sie sich schon in der ersten Instanz erhofft hatten: Die Klägerin will, dass die Unterlassung sich auch auf Äußerungen bezieht, die das Landgericht als unproblematisch betrachtet hatte. Sie will also erreichen, dass die Anwältin keine der Aussagen weiter verbreiten darf. Außerdem will sie eine Entschädigung durchsetzen, die das Gericht ablehnte. Die Anwältin, gegen die geklagt wird, will die vollständige Abweisung der Klage. Das Verfahren am Oberlandesgericht findet am Mittwoch, 25. Februar, statt.