Die Grünen haben im Rahmen der weltweiten Rassismus-Proteste die Forderung gestellt, dass Wort „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu entfernen. Die Zustimmung bei den anderen Parteien ist groß.

Berlin - Die Fraktionen von SPD, FDP und Linkspartei im Bundestag unterstützen eine Forderung der Grünen, den Begriff „Rasse“ aus der Verfassung zu streichen.

 

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, forderte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, dass der Begriff auch in einfachen Gesetzen wie etwa dem Strafgesetzbuch oder dem Antidiskriminierungsgesetz ersetzt werden müsse. „Der Vorschlag von FDP und Linken, auf die ethnische Herkunft abzustellen, wäre allerdings eine Verschlimmbesserung, weil sie den Schutzbereich verengt“, so Fechner weiter. „Stattdessen sollte geregelt werden, dass niemand aus rassistischen Gründen benachteiligt werden darf.“

Diese Alternative wird vorgeschlagen

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Karamba Diaby plädierte dafür, den Begriff „Rasse“ durch „ethnische Herkunft“ zu ersetzen. Vor allem in den sozialen Medien erlebe er oft Auseinandersetzungen über seine Herkunft und seine Tätigkeit als Politiker in Deutschland, sagte er dem rbb. Er erlebe aber auch eine starke Unterstützung durch Mitmenschen. Einen strukturellen Rassismus sieht Diaby in Deutschland nicht.

FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae schlug ebenfalls vor, den Begriff „Rasse“ durch „ethnische Herkunft“ zu ersetzen. Das Grundgesetz verbiete rassistische Diskriminierungen, indem es den Begriff „Rasse“ als Antidiskriminierungsmerkmal nenne, sagte Thomae. Damit setze es allerdings sprachlich voraus, dass es Menschenrassen gebe.

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Die Linke würde ebenfalls für eine Streichung des Begriffs stimmen. Jan Korte, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion, sagte dem Redaktionsnetzwerk, es dürfe allerdings nicht das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes verwässert werden. Auch der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, unterstützte den Grünen-Vorstoß. „Der Begriff Rasse ist ein soziales Konstrukt, das geradezu darauf ausgelegt ist, Menschen abzuwerten und zu diskriminieren“, sagte Klein den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Donnerstag).

In der Debatte geht es um Artikel 3, Absatz drei des Grundgesetzes. Dort heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse(...) benachteiligt oder bevorzugt werden.“

AfD dagegen

Die Grünen wollen einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen, damit der Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz verschwindet. Für die Änderung ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig. Diese ist unsicher, weil die Union skeptisch ist und die AfD dagegen.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) betonte, der Kampf gegen Rassismus sei wichtiger als die Streichung des Begriffs. Er sei dazu zwar diskussionsbereit, befürchte aber, dass die Diskussion Missverständnisse auslösen könne. Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak, erklärte, die Streichung des Begriffs Rasse würde den absoluten Diskriminierungsschutz sogar vermindern.

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Die AfD lehnt eine Änderung ab. „Wenn es Rassen gibt, ist die aktuelle Fassung des Grundgesetzes nicht zu beanstanden, denn dann steht es ja zurecht drin. Wenn es hingegen keine Rassen geben sollte, gäbe es auch keinen Rassismus“, sagte Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der AfD, dem Redaktionsnetzwerk.