Eines der größten Raubkunstverfahren kommt auf Deutschland zu: die US-Erben der Familie Mosse wollen ihren Besitz zurück. Betroffen ist auch die Galerie in Sindelfingen.
Stuttgart - Der Verfasser des Auktionskatalogs überschlug sich schier vor Begeisterung für das Bild. „Von den Gemälden der Münchner Schule gewährt wohl keines mehr Grund zur Bewunderung als das ‚Bildnis des Appellationsrates Stenglein’ von Wilhelm Leibl“, heißt es im Katalog des Berliner Auktionshauses Rudolph Lepke aus dem Jahr 1934. „Es besitzt alle Vorzüge der Kunst dieses großen Meisters. Ein Prachtwerk, das im Schaffen dieses begnadeten Künstlers einen hohen Rang einnimmt.“
Das Gemälde von 1871, das als eines der Hauptwerke Leibls gilt, hängt heute in der Galerie der Stadt Sindelfingen. Es ist eines der Prunkstücke der städtischen Kunstsammlung, bestätigt ihr Leiter Otto Pannewitz. „Als wir 1987 das Gemälde als Schenkung erhielten, füllte es eine wichtige Lücke in unserer Sammlung, da wir bis dahin nur Zeichnungen und Druckgrafiken dieses Künstlers hatten“, sagt Pannewitz. „Es ist daher ein gewichtiges Werk in unserer Sammlung, die den Schwerpunkt auf Kunst aus Süddeutschland legt.“
Möglicherweise aber ist das berühmte Bild nicht mehr lange in Sindelfingen zu sehen: Es steht seit Anfang Juli auf der Internetseite von Lost Art, der 1998 vom Bund und von den Ländern eingerichteten zentralen Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste. Die in Magdeburg ansässige Einrichtung veröffentlicht in einer Internet-Datenbank jene Kunstwerke aus meist jüdischem Besitz, die zwischen 1933 und 1945 verschwunden oder geraubt worden sind. Eine amerikanische Anwaltskanzlei hat jetzt dort neben dem Leibl-Gemälde auch noch ein weiteres wichtiges Werk aus einer baden-württembergischen Sammlung registrieren lassen: Karl Blechens „Blick auf das Kloster Santa Scolastica bei Subiaco“. Das 1832 entstandene Gemälde ist derzeit noch Teil der Sammlung der Kunsthalle in Karlsruhe.
Die Erben in Amerika fordern den Besitz zurück
Die Kunsthalle Karlsruhe bestätigte auf Anfrage, dass ihr Blechen-Gemälde in der Lost-Art-Datenbank angemeldet wurde. „Wir stehen in Kontakt mit der Anwaltskanzlei und sind derzeit mit der Prüfung der Berechtigung dieses Anspruchs beschäftigt“, teilte die Provenienzforscherin Tessa Rosebrock mit. Weitere Auskünfte wolle man zu dem laufenden Verfahren jedoch nicht geben.
Die beiden Gemälde von Leibl und Blechen sind in der Nazizeit aus jüdischem Besitz enteignet worden. Sie gehörten damals zur Kunstsammlung der bekannten Berliner Verlegerfamilie Rudolf Mosse. Die Sammlung, eine der bedeutendsten Kollektionen ihrer Zeit, war vor achtzig Jahren von den Nazis zerschlagen worden. Jetzt fordern die in den USA lebenden Nachkommen der Familie die in aller Welt verstreuten Kunstwerke zurück. Das könnte zu einem der größten Restitutionsverfahren in der deutschen Nachkriegsgeschichte führen.
In den vergangenen zwei Wochen hat eine namhafte Anwaltskanzlei aus San Francisco eine erste, insgesamt 411 Einzelobjekte umfassenden Liste von Kunstobjekten aus der Mosse-Sammlung auf Lost Art veröffentlicht. Neben Sindelfingen und Karlsruhe müssen noch weitere deutsche Museen und Galerien damit rechnen, wertvolle Gemälde und Ausstellungsobjekte zurückzugeben. Die Münchner Wirtschaftsdetektei Paladin Associates, die im Auftrag der Mosse-Erben seit Jahren die Exponate der Sammlung sucht, ist auch schon in den Städtischen Sammlungen von Berlin, Köln und Darmstadt fündig geworden.
Sindelfingen sucht Rat bei den Kollegen in Stuttgart
Zu den von der Kanzlei bei Lost Art jetzt angemeldeten Objekten gehören 176 Gemälde, 55 Plastiken und 32 Grafiken sowie Möbelstücke, Schmuck, wertvolle Stickereien und edle Teppiche. Ihr heutiger Wert wird von Sachverständigen auf mehrere Millionen Euro geschätzt. Unter den Gemälden befinden sich Werke Alter Meister, vornehmlich aus den Niederlanden und Italien, sowie Werke des 19. Jahrhunderts unter anderem von Adolph Menzel, Max Liebermann, Arnold Böcklin, Lovis Corinth, Karl Spitzweg, Franz von Stuck. Und eben auch das Leibl-Porträt in der Galerie in Sindelfingen.
„Wir hatten bereits im Juni ein Schreiben der amerikanischen Anwaltskanzlei erhalten, in dem der Anspruch der Mosse-Erben auf das Bild formuliert war“, sagt Sindelfingens Galeriedirektor Pannewitz. Man werde jetzt zügig die Berechtigung dieses Anspruchs prüfen und hat daher bereits um Unterstützung bei anderen Kunsteinrichtungen des Landes wie etwa der Staatsgalerie in Stuttgart nachgefragt. „Unsere Galerie hat mit solchen Restitutionsfällen keinerlei Erfahrung bisher“, sagt Pannewitz. „Es ist das erste Mal, dass wir mit diesem Problem konfrontiert werden.“ Am Dienstag wollte Pannewitz auch den Gemeinderat informieren.
Das Leibl-Bild und das in Karlsruhe befindliche Gemälde von Blechen waren – wie nahezu alle jetzt bei Lost Art registrierten Objekte aus der Mosse-Sammlung – am 29. und 30. Mai 1934 vom Berliner Auktionshaus Rudolph Lepke versteigert worden. Der damalige Besitzer der Sammlung, Hans Lachmann-Mosse, war bereits Anfang 1933 vor den Nazis in die Schweiz geflohen. Die Kunstwerke musste er zurücklassen. Die damalige Reichsregierung beauftragte schließlich den Kunsthändler und Hitler-Vertrauten Karl Haberstock damit, die Auktion bei Lepke durchführen zu lassen.
Das Bild war ein Geschenk der Stadt und von Daimler
Der Sindelfinger Galerieleiter Otto Pannewitz hat keinen Zweifel daran, dass das Leibl-Werk aus dem Lepke-Katalog identisch ist mit dem „Stenglein“ aus seiner Sammlung. „Die Stadt Sindelfingen und die Daimler AG hatten 1987 gemeinsam das Gemälde aus Schweizer Privatbesitz erworben und der Galerie geschenkt“, sagt Pannewitz. „Schon damals war bekannt, dass das Bild ursprünglich aus der Mosse-Sammlung stammt.“ Dass es sich jedoch um Raubkunst handeln könnte, darauf sei damals niemand gekommen. Die vorherrschende Meinung sei seinerzeit vielmehr gewesen, dass die Mosse-Sammlung 1934 in einer regulären Auktion quasi ordnungsgemäß veräußert worden war.
Die Nazis hatten nach ihrer Machtergreifung 1933 die Besitztümer der Familie Mosse enteignet, nachdem der von dem 1920 verstorbenen Berliner Verleger Rudolf Mosse gegründete Zeitungskonzern in Konkurs gegangen war. Die Familie war zu diesem Zeitpunkt bereits ins Ausland geflohen. Von dort aus versuchte Hans Lachmann-Mosse, der das Familienunternehmen zuletzt geführt hatte, mit Hilfe eines Bankenkredits wenigstens noch die Kunstsammlung zu retten. Ein Schweizer Bankenkonsortium bot demnach Berlin 1,5 Millionen Reichsmark an. Im Gegenzug sollten die Kunstwerke in die Schweiz überführt werden. Doch Hitler lehnte das Angebot ab und ließ die Sammlung von einem seiner Kunstvertrauten versteigern.
Nach Kriegsende wurden die Enteignungen der Mosse-Familie durch die Nazis als Unrecht anerkannt. Schließlich erhielten die Erben nach der Wiedervereinigung auch den umfangreichen Immobilienbesitz in der früheren DDR zurück. Ein Anspruch der Familie auf die jetzt in der Lost-Art-Datenbank registrierten Kunstwerke ist daher nach Überzeugung von Kunstrechtsexperten berechtigt. Seit der Washingtoner Erklärung von 1998 sind öffentliche Museen und Galerien zudem dazu verpflichtet, geraubtes jüdisches Eigentum an die Nachkommen der ursprünglichen Besitzer zurückzugeben.
Ob Sindelfingen und Karlsruhe nun ihre Gemälde an die Mosse-Nachkommen herausgeben müssen, steht allerdings noch nicht fest. Bei anderen betroffenen Museen haben die Anwälte bereits erkennen lassen, dass ihre Mandanten an einer gütlichen Einigung interessiert sind, die einen Verbleib der Kunstwerke an ihren jetzigen Orten ermöglicht. Sowohl Sindelfingen als auch Karlsruhe aber wollten sich dazu nicht äußern, um die laufenden Verhandlungen nicht zu gefährden.