Die Mietpreisbremse in Baden-Württemberg ist ungültig. Das hat das Stuttgarter Landgericht entschieden. Schon vor dem Urteil hat das Land Konsequenzen angekündigt.

Stuttgart - Das Stuttgarter Landgericht hat die Mietpreisbremse in Baden-Württemberg überprüft – und für unwirksam empfunden. Das Gericht befindet sich dabei in guter Gesellschaft. Im vergangenen Jahr hatten die Landgerichte in Bayern, Hessen und Berlin bereits ähnlich entschieden.

 

Veröffentlichung war fehlerhaft

Die 13. Zivilkammer des Gerichts hält die badenwürttembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung für formell unwirksam, weil es an einer notwendigen Veröffentlichung der Begründung fehle. Eine Veröffentlichung der Begründung sei erforderlich, um die Entscheidung der Landesregierung nachvollziehbar zu machen, weshalb die Mietpreisbremse in einem bestimmten Gebiet gelten solle, so das Gericht. Die Begründung diene zudem dem Grundrechtsschutz der Vermieter. Diese seien durch die Mietpreisbremse in der ökonomischen Nutzung ihres Eigentums eingeschränkt. Betroffene Vermieter seien ohne Zugriff auf die vollständige Begründung aber nicht im Stande, ihre Rechte sachgemäß wahrzunehmen und die Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs abzuschätzen.

Das Landgericht bestätigte damit ein entsprechendes Urteil des Stuttgarter Amtsgerichtes aus dem vergangenen Oktober. Die Entscheidung des Landgerichts ist rechtskräftig. Die Kammer hat die Revision nicht zugelassen. In Baden-Württemberg gilt die Mietpreisbremse in 68 Städten und Gemeinden. In ihnen darf die Miete nicht mehr so stark erhöht werden wie zuvor.

Landesregierung reagiert

Die Landesregierung hatte bereits auf das Urteil des Amtsgerichtes reagiert und im vergangenen Dezember angekündigt, eine neue Verordnung zu erlassen. Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut entspricht damit den Wünschen des Mieterbundes – und enttäuscht die Mitglieder von Haus und Grund. Der Verein hatte gefordert, „die Landesregierung sollte den Mut und die Einsicht haben, dieses untaugliche Instrument zu beseitigen“.

In Bayern, Berlin und Hessen haben die dortigen Landgerichte die Mietpreisbremsenverordnung mit ähnlicher Begründung gekippt. Das Landgericht Frankfurt hat wegen der „besonderen Bedeutung“ der Angelegenheit im Frühjahr 2018 Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.