Foto aus Rettungswagen Sanitäter prangert Missstände an – DRK kündigt ihm wegen Instagram-Beitrag

Ein Bild aus früheren Tagen: Daniel Kessler ist Rettungssanitäter – und jetzt über einen privaten Internet-Post gestolpert. Foto: Daniel Kessler

Der Rettungsdienst klagt über große Überlastung und unnötige Notrufe. Weil ein DRK-Mitarbeiter im Landkreis Esslingen in den sozialen Medien genau das offen thematisiert hat, muss er gehen. Er reagiert mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht.

Kriminalität, Sicherheit und Justiz: Jürgen Bock (jbo)

Daniel Kessler arbeitet in einer Branche, die am Anschlag ist. Oder besser gesagt: Er hat bisher dort gearbeitet. Der 35-Jährige ist Rettungssanitäter und hat die Zusatzqualifikation Disponent erworben. Er kennt sich also aus mit Einsätzen und auf Leitstellen. Etwa der in Esslingen. Dort ist er seit Februar tätig gewesen, angestellt vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) Esslingen-Nürtingen. Bis zum 18. Juli. An diesem Tag hat er eine Kündigung bekommen, deren Begründung ihn fassungslos zurücklässt.

 

Um den Landkreis besser kennenzulernen, hatte Kessler zuvor zwei Wochen lang Dienst auf verschiedenen Wachen geleistet. Und sich dann entschlossen, aus seinen jüngsten Erfahrungen auf der Leitstelle und draußen auf der Straße einen Beitrag für die sozialen Netzwerke zu machen. Kessler betreibt privat einen Instagram-Kanal. „Dort mache ich unabhängig von Organisationen und Leitstellen auf die Arbeit eines Disponenten sowie auf die aktuelle Lage im Rettungsdienst aufmerksam“, sagt er.

Auf diesem Kanal erzählt er in einem Post von Patienten, die die 112 wählen, weil sie dann hoffen, mit Allerweltsleiden schneller behandelt zu werden. Und zeigt dann ein Foto eines Rettungswagens von innen. Man erkennt nicht, von welcher Organisation das Fahrzeug ist, man sieht aber Blut und Dreck. Dazu schreibt er, dass die Besatzung soeben erschöpft von einer Reanimation nach einem Sturz eines Patienten aus großer Höhe zurückgekommen sei. Im Text dazu heißt es unter anderem: „Das ist unser Job: in lebensbedrohlichen Notfällen zu helfen und nicht zu irgendwelchen Erkältungen oder Rückenschmerzen, welche seit Tagen oder Wochen bestehen, zu fahren, nur weil die Bevölkerung zu faul ist, zum Hausarzt zu gehen, beziehungsweise weil einige Hausärzte (nicht alle!) zu faul sind, ihre Arbeit richtig zu machen.“

Der Beitrag erhält über 4000 Likes, also sehr viel Zustimmung vor allem aus der Branche. Doch die teils sehr deutlichen Worte und das Foto gefallen nicht jedem. Noch am selben Tag erhält Kessler einen Anruf seines Arbeitgebers. Er solle das Bild sofort entfernen, heißt es. „Das habe ich umgehend gemacht“, so Kessler. Er habe sich allerdings geärgert, dass der zuständige Vorgesetzte ihn nicht direkt angerufen, sondern jemanden vorgeschickt habe.

Kündigung während des Dienstes

Kessler verfasst einen weiteren Beitrag. „Auch dieser Post ist unabhängig von Organisationen und lässt nicht erkennen, wer gemeint ist“, beteuert er. Darin heißt es: „Der Post aus dem Rettungswagen musste vorerst aufgrund diverser noch unbekannter Gründe entfernt werden. Man ist ja nicht einmal in der Lage, persönlich anzurufen, sondern lässt es über Dritte machen – lachhaft. Aber ich freue mich auf das Gespräch und verweise schon mal auf das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 5.“ Darin ist das Recht auf freie Meinungsäußerung festgeschrieben.

Fünf Tage später wird der 35-Jährige während des Dienstes in der Leitstelle zur Personalabteilung bestellt. Dort wird ihm die Kündigung überreicht. „Hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis außerordentlich wegen Verbreitung von Bildern und Kommentaren in Social Medien, die unserem Ansehen in der Öffentlichkeit schaden“, teilt die DRK Rettungsdienst Esslingen-Nürtingen gGmbH da wörtlich mit.

Kessler will das nicht akzeptieren. „Da ich mich noch in der Probezeit befinde, halte ich die Kündigung für nicht korrekt im Sinne der Meinungsfreiheit“, sagt er. Er reicht Kündigungsschutzklage beim auch für den Landkreis Esslingen zuständigen Arbeitsgericht Stuttgart ein. Er beantragt festzustellen, dass die schriftliche Kündigung unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis fortbesteht.

Beim DRK Esslingen-Nürtingen will man sich auf Anfrage nicht zum Sachverhalt äußern. „Nach Rücksprache mit unserer Personalverwaltung geben wir hierzu keine Stellungnahme ab“, heißt es dort. Auch beim Landesverband Baden-Württemberg hält man sich mit Äußerungen zu dem laufenden Verfahren zurück.

Es gibt allgemeine Regeln

Allerdings gibt es dort Auskünfte zu den grundsätzlichen Regeln. „Wir haben Social-Media-Leitfäden vom Bundesverband“, sagt Sprecher Udo Bangerter. Daran könnten sich alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden orientieren. Ein formales Regelwerk, gerade im Hinblick auf private Kanäle, gebe es zwar nicht, allerdings allgemeine Regeln im Hinblick auf öffentliche Äußerungen. Wie die eingestuft würden, hänge aber im Zweifel immer vom jeweiligen Einzelfall ab. „Generell sind wir stolz, dass es angesichts der zahllosen Social-Media-Aktivitäten unserer Leute so gut wie nie Probleme gibt“, so Bangerter.

Der Esslinger Fall scheint also eine Ausnahme zu sein – mit der heiklen Frage, was Mitarbeitende im Internet posten dürfen. Die muss nun vom Arbeitsgericht beantwortet werden. Der Termin soll in den nächsten Wochen stattfinden.

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