Fotografieren unter Röcke Upskirting soll als sexuelle Belästigung unter Strafe stehen

Das Fotografieren unter Röcke und Kleider soll künftig unter Strafe stehen. Bislang waren solche Aufnahmen in der Regel nicht strafbar – mit einer Ausnahme.
Stuttgart - Das Fotografieren unter Röcke und Kleider will Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) als sexuelle Belästigung unter Strafe stellen. Bislang sind solche Aufnahmen in der Regel nicht strafbar - es sei denn, das Opfer hält sich in einer Wohnung auf und die Aufnahmen verletzen den höchstpersönlichen Lebensbereich. Es gehe beim sogenannten Upskirting aber „nicht nur um den Aspekt der Bildaufnahme selbst“, erklärte Wolf am Freitag in Stuttgart. „Sondern auch darum, unter Strafe zu stellen, was ein Mensch, der solche Bildaufnahmen fertigt, anschließend mit diesen Bildaufnahmen erzeugen will.“ Nämlich sexuelle Befriedigung - bei sich selbst oder wenn er sie im Internet veröffentlicht bei anderen.
Strafe für Upskirting
Das sei Wolf nach einem Gespräch am Freitag mit den zwei Frauen klar geworden, die im Internet eine Petition gestartet haben, um Upskirting unter Strafe zu stellen. Die Initiatorin Hanna Seidel wurde selbst Opfer, bis heute wisse sie nicht, ob der Mann die Aufnahmen von ihr gelöscht habe. Mehr als 79 000 Menschen unterzeichneten bislang die Petition. Die Justizminister in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg arbeiten derzeit an einem Gesetzentwurf für eine Bundesratsinitiative, um die Gesetzeslücke zu schließen. Ein anderer Ansatz wäre auch eine Erweiterung des Gesetzes zu Bildaufnahmen in höchstpersönlichen Lebensbereichen.
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