Fracking ist ein umstrittenes Verfahren zur Gewinnung von Öl oder Gas. Im Südosten des Landes sind Vorkommen dokumentiert, und Firmen wollen die Ausbeutung erkunden. Der BUND sagt: Die Erlaubnis dazu ist nicht rechtskonform zustande gekommen.

Freiburg - Axel Brasse gibt sich mehr als zugeknöpft, wenn man ihn nach der bergrechtlichen Erlaubnis zum umstrittenen Fracking und speziell zur Erkundung der drei Gasfelder Konstanz, Biberach und Saulgau/Wangen befragt. „Es geht alles nach Recht und Gesetz“, lässt sich der Landesbergbaudirektor und Leiter des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg allenfalls entlocken. Dies genau jedoch bezweifelt nun der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Die beiden Ortsverbände Konstanz und Pfullendorf der Naturschutzorganisation haben jetzt beim baden-württembergischen Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) Beschwerde gegen das Verfahren eingelegt.

 

Das Landesbergbauamt, das im Südwesten für die Genehmigung der Ausbeutung fossiler Brennstoffe allein zuständig ist, habe bei der Erteilung der Konzessionen an die deutsche Tochterfirma des britischen Energiekonzerns Parkyn Energy rechtswidrig gehandelt, teilt die Naturschutzorganisation mit. Parkyn Energy ist wiederum eine Tochter der international tätigen 3Legs-Ressources-Gruppe.

Konzessionen nicht verlängert

Im Jahr 2009 hatte sie aus Freiburg eine sogenannte Aufsuchungserlaubnis zur Erkundung der 2600 Quadratkilometer großen Gasfelder Konstanz und Biberach erhalten. Die Konzessionen waren im April und Mai 2012 ausgelaufen und seither nicht mehr verlängert worden. Deshalb hatte Parkyn Energy unlängst mit dem Gang vor das Verwaltungsgericht Freiburg gedroht, sollte die Konzessionsverlängerung nicht umgehend erfolgen.

Nach dem Bundesberggesetz ist es für Firmen relativ problemlos möglich, eine solche für die zunächst rein theoretische Erkundung eines Gebietes zu erhalten, wie Kritiker monieren. Zumal sie ihre dabei gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse der Bergbaubehörde zur Verfügung stellen müssen. Das gilt auch für jene Erkundung, die der britische Konzern Bell Exploration Ltd. seit 2009 auf dem 1500 Quadratkilometer großen Gasfeld zwischen Bad Saulgau und Wangen vornimmt. Diese Konzession läuft zum 30. August aus.

Vorschriften missachtet?

Das Landesbergbauamt soll nach Auffassung des BUND schon 2009 wichtige Vorschriften des deutschen Bergbaugesetzes missachtet haben. So hätten die Freiburger Bergbauer versäumt, anderen betroffenen Behörden und Gemeinden die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben – etwa zum Gewässer-, Boden- und Naturschutz sowie zur Raumordnung. Eben dies sei im Gesetz jedoch zwingend vorgeschrieben. So hätten alle betroffenen Gemeinden, Verwaltungsorgane und Verbände wie zum Beispiel die Bodensee-Wasserversorgung gehört werden müssen, heißt es weiter.

Da dies nicht geschehen sei, habe die Landesbergbaubehörde gegen Recht und Gesetz verstoßen. Die Konzessionen seien rechtswidrig und daher nichtig. Alle betroffenen Organe hätten sich zudem eindeutig gegen die Erkundung ausgesprochen. In ihrer Argumentation stützt sich der BUND auf ein Rechtsgutachten des hessischen Umweltministeriums vom März 2013.

Juristische Feinheiten

Das Regierungspräsidium Freiburg, zu dem das Landesbergbauamt gehört, zeigt sich insoweit beeindruckt, dass es die Vorwürfe nicht gleich zurückwies. Das wohl auch, weil das Umweltministerium die Beschwerde ernst nimmt und eine eingehende Prüfung zugesagt hat. „Wir wollen so schnell wie möglich Klarheit haben“, erklärt der Sprecher der Freiburger Behörde.

Er verweist aber auf eine juristische Spitzfindigkeit, die Raum zum Handeln lässt. Das Regierungspräsidium könne auf die Stellungnahmen erst reagieren, wenn es eine Verlängerung ausgesprochen habe, erläutert er. Genau dies aber wollen die Naturschützer des BUND verhindern. Auch der sonst schweigsame Landesbergbaudirektor Brasse hatte zumindest an einer Feststellung keinen Zweifel gelassen: dass die Erkundungen zum Fracking am Bodensee und Oberschwaben weitergehen werden.