Das umstrittene Fracking soll in Baden-Württemberg weitergehen – ungeachtet der ablehnenden öffentlichen Diskussion.

Stuttgart - Das umstrittene Fracking soll in Baden-Württemberg weitergehen – ungeachtet der ablehnenden öffentlichen Diskussion. Die britische Firma Parkyn Energie Germany Ltd. droht dem Regierungspräsidium Freiburg mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht, sollte die Genehmigungsbehörde nicht umgehend die Konzession zur Erkundung von zwei der drei Gasfelder am Bodensee und in Oberschwaben verlängern. Parkyn Energie ist eine Tochter international tätigen 3Legs-Ressources-Gruppe.

 

Fracking wird in der Bevölkerung, von Naturschutzverbänden, aber auch von den Parteien im Südwesten weitgehend abgelehnt. Im Juni hatte sich auch die der Technologie eher aufgeschlossene CDU/CSU-Bundestagsfraktion in einer „Lex Bodensee“ für den Schutz von Seen vor Fracking durchgerungen, wenn diese auch als Trinkwasserquellen dienen.

Entscheidung soll im Herbst fallen

Das Bundesberggesetz erlaubt jedoch Firmen relativ problemlos zumindest die theoretische Erforschung eines Gebietes daraufhin, ob sich dort die Förderung von Erdgas oder Erdöl lohnt. Im Jahr 2009 hatte Parkyn Energy eine solche Aufsuchungserlaubnis zur Erkundung der 2600 Quadratkilometer großen Felder Konstanz und Biberach erteilen lassen. Die Konzessionen waren im April beziehungsweise im Mai 2012 ausgelaufen. Ein drittes Feld mit 1500 Quadratkilometern Fläche liegt zwischen Bad Saulgau und Wangen. Diese Konzession an den britischen Energiekonzern Bell Exploration Ltd. läuft am 30. August aus.

Parkyn Energie wartet nach eigener Darstellung seit einem Jahr auf eine Verlängerung der Erkundungsgenehmigung. „Nach dem Bundesberggesetz haben wir einen klaren Rechtsanspruch“, betont der Geologe Peter Druckenbrot vom Freiburger Ingenieurbüro Taberg, das die Interessen von Parkyn Energy in Deutschland vertritt. Die Landesbergdirektion Freiburg sieht dies ebenso, möchte aber aufgrund der hitzigen öffentlichen Diskussion die betroffenen Gemeinden und Landratsämter anhören. Eine Entscheidung „nach Recht und Gesetz“ soll im September oder im Oktober fallen, erklärte der Landesbergdirektor Axel Brasse.