Viele werden sich schon einmal durch den Wahl-O-Mat zur Bundestagswahl 2021 geklickt haben. Ein Streitthema ist die „Vermögensteuer“. Was ist das?

Wer sehr reich ist, soll eine zusätzliche Steuer zahlen. Vermögende sollen entsprechend ihrer besonders guten wirtschaftlichen Lage und Leistungsfähigkeit stärker an der Finanzierung der Staatsaufgaben beteiligt werden. Das ist die Grundidee der Vermögenssteuer.

 

Die Steuer bezieht sich nicht auf das laufende Einkommen. Es geht um den Vermögensbesitz abzüglich von Schulden. Das heißt aber auch, dass nicht nur Geldvermögen, sondern auch Immobilien- und Betriebsvermögen einbezogen werden. Wichtig wird ein Freibetrag, der überstiegen werden muss.

Welche Position haben die Parteien zur Vermögenssteuer?

Im Wahl-O-Mat wird erkenntlich, welche Parteien ein Comeback der Vermögenssteuer befürworten würden. Die Grünen, die SPD und die Linken sind für eine solche Steuer und nennen auch konkrete Zahlen. Die Vermögensgrenze liegt bei den Grünen bei über zwei Millionen Euro, bei den Linken oberhalb einer Million Euro. Alle wollen das Vermögen mit einem Prozent pro Jahr versteuern. Bei den Linken ist ein Anstieg auf fünf Prozent ab einem Vermögen von 50 Millionen Euro vorgesehen.

Die FDP, die CDU und die AfD stimmen nicht zu. Für die FDP wäre eine Vermögenssteuer ein „Hemmschuh bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie“. Die CDU/CSU sieht eine Belastung der Betriebsvermögen und damit die Arbeitsplätze für alle gefährdet.

Hat es schon einmal eine Vermögenssteuer gegeben?

Von 1923 bis 1996 mussten deutschlandweit natürliche Personen wie auch juristische Personen eine Steuer zahlen. Diese bewegte sich über die Zeit im Raum von 0,5 bis 1 Prozent. 1995 wurde die Vermögenssteuer für verfassungswidrig erklärt. Unter anderem darauf beruft sich die AfD.

Interessant: Jede der wesentlichen Parteien hat eine Position zur Vermögenssteuer – eine neutrale Position gibt es nicht. Seit 1997 liegt diese Steuer auf Eis, wurde aber nie vollends abgeschafft.