Wenn ein Flüchtling trotz Schutzbedürftigkeit aus der EU ausgewiesen wird, hat er seinen individuellen Asylanspruch verloren. EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker hält das dennoch für rechtlich sauber, da Griechenland die Türkei zum sicheren Drittstaat erklärt hat, wo das Asylverfahren für den betreffenden Flüchtling dann durchgeführt werden soll. Allerdings hat die Türkei 1951 die Genfer Flüchtlingskonvention mit einem eher kuriosen Vorbehalt unterzeichnet und nur Europäer als potenziell Schutzbedürftige definiert. Die 2,7 Millionen Syrer im Land sprechen eine andere Sprache. Doch musste auch Juncker einräumen, dass noch „Modifikationen im türkischen und griechischen Recht“ vorgenommen werden müssten. Auch Merkel glaubt, „mit der Türkei eine rechtskräftige Position entwickeln zu können“. Die Grünen-Politikerin Franziska Keller wirft ihr dagegen vor, „international verbriefte Schutzrechte von Flüchtlingen zu brechen“. Auch das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen sieht die geplante Rückführung von Flüchtlingen skeptisch. Das Völkerrecht verbiete Kollektivausweisungen.