Mit einem Fragenkatalog des Göppinger Rathauschefs Guido Till an das Landratsamt hat der für September angekündigte „Informationsprozess“ zur Kapazitätserweiterung des Müllheizkraftwerks bereits begonnen.

Region: Andreas Pflüger (eas)

Göppingen - Nachdem das Göppinger Müllheizkraftwerk (MHKW), zumindest in der öffentlichen Auseinandersetzung, über viele Jahre hinweg keine große Rolle mehr gespielt hat, treibt die jüngst beantragte Kapazitätsausweitung durch die Betreiberfirma EEW die Bevölkerung und die Kommunalpolitik gewaltig um. Das ursprüngliche Ansinnen der Kreisverwaltung, die Erhöhung der zu verarbeitenden Müllmenge von jetzt knapp 158 000 auf 180 000 Tonnen vom Kreistag ohne große Debatten genehmigen zu lassen, ist, wie berichtet, gescheitert. Stattdessen wurde ein „Informationsprozess“ angekündigt, der zunächst eine Bürgerversammlung am 12. September vorsah.

 

Eröffnet wurde dieser Informationsprozess nun allerdings schon mitten in den Sommerferien. Die Stadt Göppingen, die das Vorhaben der EEW bereits in einer Gemeinderats-Resolution einstimmig abgelehnt hatte, schickte einen dicken Fragenkatalog, der öffentlich gemacht wurde, an die Kreisbehörde. Der Landrat Edgar Wolff hat am Dienstagabend geantwortet: ebenso umfassend und ebenfalls mit einem öffentlich gemachten Brief. Das zehnseitige Schreiben an den Göppinger Oberbürgermeister Guido Till wurde unter Mitwirkung des kreiseigenen Abfallwirtschaftsbetriebs sowie unter dem Rückgriff auf Informationen des Betreibers verfasst. Dessen Angaben seien, wie Wolff versichert, von dem Frankfurter Fachbüro Environmental Resources Management auf ihre Schlüssigkeit und Plausibilität hin geprüft worden.

Das vollständige Antwortschreiben mitsamt der Fragen aus dem Rathaus ist auf der Homepage des Abfallwirtschaftsbetriebs (www.awb-gp.de) oder direkt über http://stzlinx.de/ix- zu finden. An dieser Stelle sollen jedoch die wichtigsten Passagen aus Tills Fragen und aus Wolffs Antworten zusammengefasst werden:

Wieso steigt der Bedarf an Verbrennungs-kapazität, wenn laut Abfallbilanz des Landes Baden-Württemberg das Haus- und Sperrmüllaufkommen 2016 gesunken ist und zum Beispiel die gesonderte Erfassung des Bioabfalls einen neuen Höchstwert erzielt hat?
Die vorhandene Kapazität der Verbrennungsanlagen in Baden-Württemberg lag im letzten Jahr bei rund 1,8 Millionen Tonnen. Demgegenüber stand eine zu entsorgende Gesamtabfallmenge von 2,1 Millionen Tonnen, womit sich eine rechnerische Lücke von rund 300 000 Tonnen ergibt. Mittels einer Ausnahmeregelung wurde ein Großteil dieser Menge nach Bayern oder in die Schweiz exportiert. Zudem steigt die Nachfrage nach Entsorgungsmöglichkeiten für Abfälle aus dem gewerblichen Bereich kontinuierlich. So beklagt etwa die IHK-Bezirkskammer Göppingen Entsorgungsengpässe, weil im Landkreis anfallender Gewerbemüll im MHKW nicht mehr vollständig entsorgt werden kann. Sollte es zu der geplanten Erhöhung kommen, hat die Kammer von der Firma EEW bereits das Signal erhalten, das bestehende Lieferkontingent für das kreisansässige Gewerbe ausweiten zu dürfen.
Wieso steigt der Bedarf an Verbrennungskapazität für gewerblichen Müll, wo doch die Novellierung der Gewerbeabfallverordnung mit einer erweiterten Getrenntsammlungspflicht in Kraft getreten ist? Lässt dies nicht eher einen Rückgang erwarten?
Die jüngst in Kraft getretene Novelle wird nach Ansicht von Fachkreisen bei den bisherigen Gewerbeabfallmengen nur zu unwesentlichen Reduzierungen führen. Viel eher wirken sich konjunkturelle Veränderungen aus. Das Umweltministerium des Landes rechnet aufgrund der momentanen Entwicklung damit, dass die Gewerbeabfallmengen eher noch weiter steigen.
Wieso reicht bei einem Haus- und Gewerbemüllaufkommen von 86 800 Tonnen aus dem Kreis Göppingen die genehmigte Kapazität von 157 680 Tonnen nicht für den zusätzlichen Gewerbemüll aus dem Landkreis Göppingen aus?
Im bestehenden Vertrag des Landkreises mit der EEW ist die vollständige Entsorgungsgarantie für den anfallenden Restmüll geregelt. Dies gilt jedoch nur für Haushaltsabfälle oder haushaltsnahe Abfälle aus dem Gewerbe, die im Rahmen der normalen Müllabfuhr eingesammelt werden. Größere Industriebetriebe oder Entsorgungsfirmen aus dem Landkreis sind dagegen selbst für die Verwertung ihrer gewerblichen Abfälle verantwortlich. Deren bestehendes Kontingent im MHKW ist jedoch aktuell auf insgesamt 35 000 Tonnen pro Jahr gedeckelt. Die restliche Anlagenkapazität steht auf der Grundlage längerfristiger Entsorgungsverträge Dritten zu.
Wie sind die Aussagen nach dem Verkauf von EEW an Beijing Enterprises – „Der Investor setzt auf den Müll-Import nach Deutschland“ – im Zusammenhang mit der beantragten Kapazitäts-Ausweitung zu werten?
Es gibt keinen Müllimport aus dem Ausland nach Baden-Württemberg, im Gegenteil. So werden in der Anlage in Göppingen auch ausschließlich Abfälle aus Baden-Württemberg verwertet. Daran ändert sich aus heutiger Sicht auch nichts.
Wieso wird eine Erhöhung von mehr als 22 000 Tonnen pro Jahr beantragt, wenn „nur“ 10 000 Tonnen pro Jahr zusätzlich verbrannt werden sollen?
Instandhaltung und Betriebsweise der Anlage wurden so aufeinander abgestimmt, dass ein kontinuierlicher Betrieb über 18 Monate ohne Stillstand möglich ist. Bei den Revisionen wird zwischen betriebsbedingten und sicherheitsrelevanten Prüfungen zur Einhaltung gesetzlicher Prüfzyklen unterschieden. Die vorgesehene Verlängerung der Revisionsintervalle auf 18 Monate betrifft lediglich die vorbeugende Instandhaltung und genehmigungsrechtlich nicht vorgeschriebene Überprüfungen. Das heißt, dass das MHKW in Jahren ohne Stillstand eine Durchsatzmenge von knapp 180 000 Tonnen verarbeiten kann. In Jahren mit Anlagenstillstand sinkt diese auf 162 000 Tonnen. So ergibt sich ein rechnerisches Mittel von 168 000 Tonnen, was gegenüber der aktuellen Obergrenze eine Steigerung von 10 000 Tonnen bedeutet. Immissionsprognosen bewerten aber immer die maximal mögliche Belastung. Deshalb liegt dem Gutachten eine Steigerung um 22 000 Tonnen zugrunde.
Ist es zutreffend, dass die erhöhte Menge verbrannten Mülls durch die Erweiterung der jährlichen Betriebszeiten der Anlage unter gleichzeitigem Verzicht auf Inspektions-und Wartungszeiten realisiert werden soll? Warum waren bisher die doppelten Inspektions- und Wartungszeiten notwendig?
Wie beschrieben ist beabsichtigt, die Revisionszyklen von zwölf auf 18 Monate zu verlängern, was jedoch keiner Verdoppelung entspricht. Möglich wird dies durch konsequent vorbeugende und zustandsorientierte Instandhaltung bei gleichzeitigem Einsatz von langlebigeren Materialien und besseren Diagnosemöglichkeiten. Für die Betriebssicherheit maßgebliche Inspektionszeiten liegen allesamt jenseits eines Zyklus von 18 Monaten.
Wieso ist in der Abfallbilanz 2016 des Landes eine Durchsatzmenge des MHKW Göppingen von 163 700 Tonnen zu finden, während die Grenze bei 157 680 Tonnen liegt, und wieso werden die „künftige Kapazitäten“ bereits mit 175 000 Tonnen angegeben?
Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 163 113 Tonnen Abfälle angenommen. Durch sogenannte Rotte- und Wasserverluste, ein Effekt, der wissenschaftlich bestätigt ist, ergab sich eine tatsächliche Verbrennungsmenge von unter 155 000 Tonnen. Die Angabe zum künftigen Durchsatz beruht auf einer Abfrage des Ministeriums beim Betreiber. Zum Zeitpunkt der Abfrage ging EEW, zugegebenermaßen etwas vorschnell, davon aus, die Zustimmung zur Durchsatzsteigerung zu erhalten.
Trifft es zu, dass sich die EEW bereits 2007 vom Regierungspräsidium in Stuttgart immissionsschutzrechtlich hat genehmigen lassen, 178 448 Tonnen Abfall pro Jahr in Göppingen zu verbrennen. Und kann deshalb im MHKW die Kapazität ohne ein weiteres Verfahren erhöht werden?
Der EEW wurde 2007 lediglich bestätigt, dass die Anlage – bezogen auf einen definierten Heizwert – technisch, aber eben nur rein rechnerisch, in der Lage ist, 173 448 Tonnen pro Jahr zu verbrennen. Die bindende Grenze liegt nach wie vor bei 157 680 Tonnen. Eine Genehmigungsänderung müsste nach einem positiven Kreistagsbeschluss vom Regierungspräsidium also erst noch erteilt werden.
Warum wurde die Stadt Göppingen nicht frühzeitig eingebunden, um die Auswirkungen der beantragten Kapazitäts-Ausweitung auf die vom Kreis und der Stadt beschlossenen Klimaschutz-Strategie zu überprüfen?
Die Kreisverwaltung hat nach Abschluss der Vertragsverhandlungen den Kreistag über die Ergebnisse öffentlich informiert. Zuvor wurden auch die beiden Standortgemeinden Göppingen und Heiningen über die geplante Durchsatzerhöhung der Anlage schriftlich ins Bild gesetzt. Der Landkreis, die Stadt Göppingen und 36 weitere Kommunen haben ein gemeinsames Klimaschutzkonzept in Auftrag gegeben. Das MHKW wurde darin als regenerativer Energieträger gewertet. Eine Erhöhung der Durchsatzmenge wird sich somit auch auf die Wärme- und Stromproduktion positiv auswirken. Eine Bewertung, in welchem Umfang sich erhöhte Emissionen infolge einer Durchsatzerhöhung negativ auf das Klimaschutzkonzept auswirken, konnte im Vorfeld nicht erfolgen, da dafür zwingend die künftigen Werte vorliegen müssen.
Wie sieht die tatsächliche Gesamtmenge der real ausgestoßenen Schadstoffe pro Jahr bei einer Durchsatzmenge von 120 000, 140 000, 157 680 und 180 000 Tonnen aus?
Selbst bei 180 000 Tonnen unterschreiten die Werte die Genehmigungsauflagen deutlich. Laut vorliegender Immissionsprognose werden darüber hinaus auch die Bagatellmassenströme der Technischen Anleitung Luft unterschritten.
Wie wirken sich die tatsächlich in die Luft abgegebenen Schadstoffe auf Boden und Gewässer in einem Umkreis von 5000 Metern rund um das MHKW aus? Gibt es langjährige Boden- und Wasseruntersuchungen? Und wenn nein, warum nicht?
Ein kausaler Zusammenhang zwischen Bodenmesswerten und den Emissionen eines MHKW ist wissenschaftlich nicht seriös ableitbar. Trotzdem hat die EEW sich freiwillig bereit erklärt, ein Bodengutachten in Auftrag zu geben. Die Ergebnisse sollen bis zum 12. September im Rahmen des Bürgerinformationsprozesses vorgestellt werden.
Welche tatsächlichen Betriebskosten fallen bei der Verbrennung einer Tonne Müll im MHKW an? Und welche Beträge werden vom Landkreis Göppingen beziehungsweise den anderen Anlieferern bezahlt?
Die Entgelte, die die Entsorgungsverträge der Betreiberfirma betreffen, unterliegen dem Geschäftsgeheimnis und wettbewerbsrechtlichen Einschränkungen. Im Vergleich zu den Entsorgungskosten anderer Landkreise sind diese Entgelte im Landkreis Göppingen aber überdurchschnittlich hoch. Gerade weil uns dies bewusst ist, wollen wir mit dem vorliegenden Verhandlungspaket günstigere Konditionen mit dem Betreiber vereinbaren.
Ist die zu erwartende finanzielle Verbesserung von bis zu 19,5 Millionen Euro zu gunsten des Kreises allein auf die zur Diskussion stehende fünfte Vertragsanpassung zurückzuführen?
Die genannte finanzielle Verbesserung bis zum Vertragsende im Jahr 2035 ergibt sich ausschließlich durch die nunmehr zur Entscheidung stehende Anpassung.
Warum soll die ins Auge gefasste Absenkung der Lieferverpflichtung des Kreises mit einer Kapazitätsausweitung verknüpft werden? Würde nicht bereits eine solche Minderlieferung Kapazitäten im MHKW freisetzen?
Durch eine Reduzierung der für den Landkreis bestehenden Lieferverpflichtung entgehen der Betreiberfirma vertraglich festgelegte Einnahmen, die durch andere, beispielsweise gewerbliche Anlieferungen, finanziell nicht vollständig kompensiert werden. Die Differenz muss entweder der Landkreis tragen oder aber der Betreiberfirma anderweitig eine Möglichkeit zugestehen, diese selbst auszugleichen. Der Vorschlag der EEW war es, die fehlenden Einnahmen durch die Aufnahme zusätzlicher Abfallmengen wettzumachen.