Schnell fügt Holzhausen hinzu, dass es ihnen beim Zoll aber gar nicht darum ginge, harmlosen Touristen etwas anzukreiden. „Vielmehr wollen wir die Bösewichte, die wissentlich gegen Einfuhrbestimmungen verstoßen, fangen. Alle anderen Reisenden klären wir lieber auf.“ Besonders anschaulich funktioniert dies in jenem Raum in der Ankunftshalle des Stuttgarter Flughafens, der einem Gruselkabinett ähnelt. Wer sich hier einmal um seine eigene Achse dreht, wird von vielen ausdruckslos kalten Glasaugen fixiert. Wie in einem Museum der makabren Art sieht man sich einem Schildkrötenhaupt gegenüber, wird von dutzenden Krokodilköpfen belauert, schleicht vorbei an einem Wolfskopf , der bedrohlich die Zähne fletscht, duckt sich unter dem gehörnten Schädel eines Bergschafes und starrt seltsam fasziniert auf die im Todeskampf mit einem Mungo verschlungene Kobra, bis der Blick haften bleibt an einem Habicht, der mit seinen ausgebreiteten Schwingen wohl zum allerletzten Landeanflug angesetzt hatte.

 

Allesamt sind sie vom Zoll für das Bundesamt für Naturschutz beschlagnahmt worden. Die Behörde legt die Einfuhrbestimmungen gemäß des Artenschutzgesetzes fest. „Unter unseren Kollegen gibt es Spezialisten, die genau wissen, wann dagegen verstoßen wird“, erklärt Holzhausen. Sind manche Fälle doch besonders knifflig. Schließlich kommt nicht jeder, der ein aus der Türkei eingeführtes Päckchen Kaffeeweißer in Händen, hält darauf, dass dafür eine geschützte Orchideenart verarbeitet wird.