Auch eine Dose Kaviar hat nicht den Weg in den heimischen Kühlschrank des Fluggasts gefunden, sondern mahnt als Ausstellungsstück mögliche Nachahmer. „Der Stör steht unter Schutz“, erklärt Holzhausen knapp. „Zudem ist die Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs aus Nicht-EU-Ländern grundsätzlich verboten.“ Vor allem bei Türkeiurlaubern, die in der Heimat von Verwandten mit Spezialitäten überhäuft worden seien und bei der Zollkontrolle in  Deutschland alles in die Tonne werfen müssten, blutet Holzhausen das Herz.

 

Daher ist dem Abfertigungsleiter so viel daran gelegen, Aufklärungsarbeit zu leisten. Damit etwa essbare Urlaubserinnerungen nicht in der Müllverbrennungsanlage in Mühlhausen enden, keine saftigen Bußgelder gezahlt werden müssen oder gar ein Steuerstrafverfahren anhängig wird. „Ich würde schätzen, dass rund 80 Prozent nicht wissentlich gegen die Einfuhrbestimmungen verstoßen und bei den verdachtsunabhängigen Kontrollen auffliegen.“ Für die bösen Buben dagegen hätten manche seiner Kollegen einen Riecher.