Am 20. Juli 1933 unterzeichneten der deutsche Vizekanzler Franz von Papen und der vatikanische Kardinalstaatssekretär und spätere Papst Pius XII., Eugenio Pacelli, das Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich. Es gilt bis heute und regelt das Verhältnis zwischen Staat und katholischer Kirche.

Wochenend-Magazin: Markus Brauer (mb)

Es ist das einzige außenpolitische Abkommen aus der Nazi-Zeit, das bis heute gültig ist: das Reichskonkordat. Der Vertrag, den der Vatikan und das Hitler-Regime am 20. Juli 1933 schlossen, schreibt die Beziehungen zwischen Staat und Kirche in Deutschland fest.

 

Die Spanne der Regelungen reicht von der Kirchensteuer über die Militärseelsorge bis zum Religionsunterricht und sorgt immer wieder für Auseinandersetzungen. Etliche Bestimmungen sind inzwischen durch Landesgesetze ersetzt, teilweise auch infrage gestellt worden. Dennoch will niemand an dem Vertrag rütteln. „Weder Kirche noch Staat haben Interesse daran, eine solche Debatte loszutreten“, sagt der Potsdamer Historiker Thomas Brechenmacher.

34 Artikel aus Grundsätzlichem

Die 34 Artikel des Vertragswerkes sind ein Sammelsurium aus Grundsätzlichem und Details. Manifestiert wird die „Freiheit des Bekenntnisses“ und das Recht der katholischen Kirche, „ihre Angelegenheiten selbstständig zu ordnen und zu verwalten“. Der Bestand theologischer Fakultäten, Bekenntnisschulen, Orden und Stiftungen wird garantiert. Gefordert wird aber auch ein Treueeid der Bischöfe gegenüber dem Reichspräsidenten und ein sonntägliches „Gebet für das Wohlergehen des Deutschen Reiches und Volkes“.

Ausgangspunkt für die Verhandlungen waren die politischen Umbrüche nach dem Ersten Weltkrieg. Die katholische Kirche versuchte in mehreren Ländern, ihr Verhältnis zum Staat vertraglich zu regeln. Als Menetekel stand die Situation in der Sowjetunion vor Augen. Dort setzte nach dem Abbruch der Kontakte im Jahr  1925 die staatliche Verfolgung von Priestern ein, wie Brechenmacher erläutert.

In Deutschland war der Apostolische Nuntius Eugenio Pacelli - der spätere Papst Pius XII - unterwegs und schloss Konkordate mit Bayern, Preußen und Baden. Auf Reichsebene fand er in der Weimarer Republik wenig Unterstützung. Das änderte sich erst mit dem Machtantritt der Nationalsozialisten. Vizekanzler Franz von Papen gab bereits im April 1933 bekannt, dass er eine Einigung mit der Kirche anstrebe.

Was wollte der Vatikan?

Der Vatikan wollte damit vor allem die katholischen Priester und Verbände schützen. Als Gegenleistung akzeptierte er, dass diese sich nicht mehr politisch betätigen durften - eine der Hauptforderungen von Reichskanzler Adolf Hitler. Die einflussreiche katholische Zentrumspartei löste sich unter dem Druck der Nazis bereits vor dem Vertragsabschluss auf.

Uneinig sind sich die Historiker darüber, ob der Vatikan das aufstrebende NS-Regime mit dem Vertrag anerkannte und damit zu seiner Aufwertung beitrug. Der Prestigegewinn für die Nazis, vor allem in der Außenpolitik, ist allerdings unbestritten.

Der von der Kirche erhoffte Schutz blieb jedoch aus. Das Regime ließ Priester und Bischöfe in den Folgejahren wegen vorgeschobener Devisen- und Sittlichkeitsvergehen verurteilen, verbot Jugendorganisationen, schloss Bekenntnisschulen. Es drängte die katholische Kirche nach Ansicht des Theologen Christoph Kösters „sukzessiv auf ein Sakristeichristentum“ zurück.

Kirche prangert Vertragsverletzungen an

Der Vatikan kündigte das Konkordat trotzdem nicht auf. Papst Pius XI. beließ es im Jahr 1937 bei der Enzyklika „Mit brennender Sorge“, in der er die Vertragsverletzungen anprangerte. „Innerkirchlich wuchsen dadurch die Spannungen im Episkopat über den richtigen Kurs gegenüber dem Regime“, urteilt Kösters.

Allerdings führte dies nicht wie bei den Protestanten zum innerkirchlichen Bruch. Die evangelischen Pfarrer liefen nach der Machtergreifung mehrheitlich zu den gleichgeschalteten Deutschen Christen über. Nur eine Minderheit sammelte sich in der Bekennenden Kirche, deren Vordenker Dietrich Bonhoeffer wegen Widerstands gegen die Nazis später hingerichtet wurde.

Die meisten Katholiken verhielten sich gegenüber dem NS-Staat loyal

„Eine katholische Widerstandsbewegung gab es nicht“, konstatiert Kösters. Nach seinen Erkenntnissen verhielten sich die meisten Gläubigen gegenüber dem Staat als Ordnungsmacht loyal. Einzelne Bischöfe bezogen jedoch kritische Positionen und unterstützten Hilfsorganisationen für Verfolgte der Nazis.

Nach der Nazi-Diktatur wurde die Gültigkeit des Konkordats immer wieder in Zweifel gezogen. Der Streit entzündete sich meist am Religionsunterricht. 1957 erklärte das Bundesverfassungsgericht den Vertrag für gültig. Allerdings obliege die Verantwortung für die Bildung den Ländern, die damit auch Regelungen treffen könnten, die dem Konkordat widersprechen. Dies ist inzwischen gängige Praxis.