Eine 72 Jahre alte Nufringerin soll im Urlaub in Florida ihren Enkel ertränkt haben. Ihr droht dort nun die Todesstrafe.

Tallahassee - Anfang Januar des vergangenen Jahres soll eine 72-Jährige aus Nufringen (Kreis Böblingen) auf der Ferieninsel St. George in Florida/USA ihren fünf Jahre alten Enkel getötet haben. Nun rückt der Prozess gegen sie näher, der mit einem Todesurteil enden könnte. In der vergangenen Woche hat sie ein Gericht nach einer Anhörung in Tallahassee/Florida für verhandlungsfähig erklärt.

 

Seit Dezember hatte sich die Frau in der forensischen Psychiatrie des Florida State Hospital in Chattahoochee befunden. Dort ist sie behandelt worden, damit sie dem Prozess wegen Mordes folgen kann. Nun sei die 72-Jährige so weit, dass die Verhandlung gegen sie eröffnet werden könnte, urteilte das Gericht. Noch vor dem Jahresende soll es eine weitere gerichtliche Anhörung geben, bei der dann der Termin für den Prozess festgelegt wird.

Todesstrafe ist möglich

Die Nufringerin wird wegen Mordes ersten Grades angeklagt. Bei einem Schuldspruch droht ihr nach dem Gesetz des Staates Florida die Todesstrafe. Seit 1976 sind allein in Florida 69 Menschen hingerichtet worden. Fast 400 Gefangene warten zurzeit in Todeszellen des Staates auf die Vollstreckung des Urteils, mehr als 3000 sind es in den gesamten Vereinigten Staaten.

Mehrere Psychologen hatten die Verdächtige in den vergangenen Monaten immer wieder begutachtet. Waren sich anfangs noch alle einig, dass die 72-Jährige so emotional gestresst sei, dass sie einer Gerichtsverhandlung nicht folgen könnte, gingen die Meinungen später auseinander. Vor allem die behandelnden Ärzte der Klinik haben bereits im Sommer erklärt, sie hielten die Frau für prozessfähig. Die beiden Gutachter, die auf Antrag des Pflichtverteidigers die Frau mehrfach untersuchten, erklärten jedoch das Gegenteil. Ein großes Problem sei außerdem vor allem die Sprache, betonte der Anwalt immer wieder. Die Nufringerin spricht kein Englisch. Mit englischsprachigen Materialien wird die Frau jedoch in der Psychiatrie auf die Anhörungen sowie auf den großen Gerichtsprozess vorbereitet.

Enkel sollte nicht in einer Scheidungsfamilie aufwachsen

Die 72-Jährige hatte den Jahreswechsel 2009/2010 gemeinsam mit ihrem Mann bei ihrer in Roswell im US-Staat Georgia lebenden Tochter und dem fünf Jahre alten Enkel verbracht. Anfang Januar waren die Großeltern mit dem Jungen zu einem Urlaub auf die rund 600 Kilometer entfernte Ferieninsel St. George/Florida aufgebrochen.

Dort soll die Großmutter am 5. Januar 2010 das Kind in der Badewanne des Ferienhauses ertränkt haben. Anschließend versuchte sie nach eigenen Angaben, sich im Golf von Mexiko das Leben zu nehmen. Als ihr Mann vom Einkaufen nach Hause kam, fand er den Jungen tot in der Wanne. Sie könne es nicht ertragen, dass ihr Enkel in einer Scheidungsfamilie aufwachse, hatte die Großmutter gesagt. Der Junge stammte aus einer geschiedenen Ehe ihrer Tochter mit einem Amerikaner.

Auslieferung nach Deutschland wird geprüft

Die Großmutter wurde im Januar 2010 in ein Gefängnis nach Apalachicola gebracht. Mehrere Anhörungen hat es im dortigen Gericht gegeben. Teilweise sind Filme dieser Verhandlungen auf Online-Angebote lokaler Zeitungen gestellt worden-dies ist nach amerikanischem Recht erlaubt. Die Aufnahmen zeigen eine sehr verwirrt wirkende und weinende Angeklagte im orangenen Häftlingsoverall.

Bereits im Mai 2010 hat die deutsche Justiz bei den amerikanischen Behörden die Auslieferung der Nufringerin nach Deutschland beantragt, um ihr hier den Prozess zu machen. "Das Gesuch wird in den USA noch immer geprüft", teilte am Mittwoch eine Sprecherin des Justizministeriums in Berlin auf unsere Anfrage hin mit.