Die Grünen und die Frauen-Union im Land kämpfen für mehr weibliche Abgeordnete. Die CDU-Fraktion im Landtag bremst.

Stuttgart - In der Hängepartie um die Reform des baden-württembergischen Landtagswahlrechts erhöhen die Grünen den Druck und schalten den Koalitionsausschuss ein. Durch die Änderung soll vor allem der Frauenanteil im Parlament erhöht werden. Hier bildet Baden-Württemberg mit 24,5 Prozent das Schlusslicht der Länder. Widerstand gegen die Reform kommt vor allem von der CDU-Fraktion. Sie wollte das Thema dem Vernehmen nach im Ausschuss gar nicht behandeln, konnte sich aber in der Landespartei nicht durchsetzen. Auch jetzt verweist ein Sprecher von CDU-Fraktionschef Wolfgang Reinhart darauf: Am Ende entscheidet der Landtag, nicht die Regierung. Der Sprecher richtet aus, es seien noch „extrem viele Baustellen offen“. Das sehen die Parteivertreter, besonders der Grünen, anders.

 

Im Koalitionsvertrag haben sich Grüne und CDU „ein personalisiertes Verhältniswahlrecht mit einer geschlossenen Landesliste“ vorgenommen. Künftig könnten die Parteien auf einer Landesliste, die es bisher nicht gibt, die Reihenfolge der Abgeordneten festlegen, die via Zweitmandat in den Landtag einzieht. Bisher sind dafür nur die Stimmenanteile der nicht direkt gewählten Bewerber in den Wahlkreisen der Regierungsbezirke entscheidend. Als Entgegenkommen an die CDU wurde vereinbart, dass es beim Einstimmenwahlrecht bleibt. Die Direktmandate bleiben unangetastet.

Ein konkreter Zeitplan soll her

„Wer jetzt nicht will, muss erklären, warum“, sagt Sandra Detzer, die Landesvorsitzende der Grünen. Jetzt soll der Koalitionsausschuss ein Aufbruchsignal geben, erwartet Detzer. Das Spitzengremium aus Grünen und CDU tagt an diesem Dienstag und soll den Startschuss für Verhandlungen zwischen den Fraktionen geben. Schützenhilfe kommt von Inge Gräßle, der Landesvorsitzenden der Frauen-Union. „Wir müssen jetzt konkrete Schritte festlegen, wie wir das, was im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, umsetzen“, sagte Gräßle dieser Zeitung. „Wir brauchen einen Zeitplan und einen Gesetzentwurf.“

Spätestens im ersten Quartal des Jahres 2018 müsse ein konkreter Gesetzentwurf stehen, damit die Wahlrechtsreform zur Landtagswahl 2021 greifen könne, betont Sandra Detzer: „Wir wollen, dass das Projekt bis zur Halbzeitbilanz der grün-schwarzen Koalition umgesetzt ist.“ Das wäre Mitte 2018. Inge Gräßle will sich nicht vertrösten lassen. „Wir brauchen keine weiteren Arbeitsgruppen.“ Die CDU-Europaabgeordnete sieht die Änderung des Wahlrechts als „Nagelprobe“ vor allem für die Fraktionen. „Sie müssen zeigen, ob sie in der Lage sind, die Teilhabe voranzubringen.“ Gräßle verzeichnet gewaltigen Widerstand gegen das Vorhaben, dem Grüne und CDU bei Parteitagen bereits zugestimmt haben. Sie unterstreicht: „Eine Änderung des Wahlrechts bedeutet nicht den Verlust des Mandats der aktuellen Abgeordneten, sie bedeutet die Sicherung der Stellung der CDU als Volkspartei.“