Im Landtag, in den Gemeinderäten und in den Kreistagen dominieren die Männer, kritisieren die Grünen in Baden-Württemberg. Das soll sich ändern – mit einer Quote.

Stuttgart - Gerade einmal 18 Prozent der Landtagsabgeordneten in Baden-Württemberg sind Frauen. Da war das Parlament schon weiter. Nach der Wahl 2006 lag der Anteil der Frauen im Landtag wenigstens bei 24 Prozent. Übler noch sieht es in den Kreistagen aus. Im Landesdurchschnitt finden sich dort nur 16 Prozent Frauen, in den Gemeinderäten sind es 22 Prozent – auch nicht viel besser.

 

Die Frauen stellen gut die Hälfte der Bevölkerung, aber in Gremien des demokratischen Gemeinwesens finden sie zu wenig statt. Die Grünen wollen das ändern. „Frauen in die Parlamente“ lautet der Titel einer Resolution, die auf dem kleinen Landesparteitag der Grünen am Samstag in Heilbronn verabschiedet werden soll. Die Landesvorsitzende Thekla Walker verweist auf das Grundgesetz. Seit dem Jahr 1994 ist dort in Artikel 3, Absatz 2 folgender Verfassungsauftrag verankert: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Doch dieses Versprechen, sagt Grünen-Landeschefin Walker, harrt noch immer seiner Einlösung. „In den Parlamenten sind die Frauen dramatisch unterrepräsentiert – allen Appellen, Initiativen und Willensbekundungen zum Trotz.“ Jetzt müssten endlich Taten her.

Der Innenminister will das Kommunalwahlrecht reformieren

So wie in Frankreich. Dort wurde im Jahr 2000 ein Paritätsgesetz verabschiedet. Dieses Gesetz schreibt vor, dass alle Kandidatenlisten der Parteien zu gleichen Teilen mit Frauen und Männern besetzt sein müssen, andernfalls droht der Wahlausschluss. Die Folge: lag der Frauenanteil in den französischen Kommunalparlamenten 1995 noch bei knapp 26 Prozent, so ist die Geschlechterparität dort inzwischen nahezu erreicht.

Deshalb verlangen die baden-württembergischen Grünen eine Quote. Die Gelegenheit ist günstig. Noch in diesem Jahr will Innenminister Reinhold Gall (SPD) eine Reform des Kommunalwahlrechts vorlegen. Die Grünen-Landtagsfraktion legte auch bereits einen Vorschlag vor, der ein Reißverschlussverfahren bei der Aufstellung der Kandidatenlisten für die Kommunalwahlen vorsieht. Bei diesem Verfahren ist gesichert, dass sich die Frauen nicht wieder zum Aussortieren am Ende der Listen wiederfinden. Stellen sich nicht genügend Frauen (oder Männer) zur Verfügung, sollen Ausnahmen möglich sein.

Parteilisten im Reißverschlussverfahren sind geplant

Die Grünen-Landeschefin Walker sagt: „Wir sollten nicht weiter nur reden und diskutieren, sondern endlich handeln.“ Die Grünen hätten es innerparteilich geschafft, „Frauen angemessen zu beteiligen“. Wer, wenn nicht sie, sollten dieses Ziel nun auch im staatlichen Bereich verfolgen. Dies gilt auch für Landtagswahlen, bei denen die Grünen mittels eines Zweistimmenwahlrechts die Geschlechterparität voranbringen wollen. Bis jetzt gilt bei Landtagswahlen ein Einstimmenwahlrecht. Künftig soll es Parteilisten geben, die ebenfalls im Reißverschlussverfahren abwechselnd mit Frauen und Männern zu besetzen wären. Die Grünen-Fraktion weist zwar mit 30 Prozent den Frauenanteil im Landesparlament aus. Parität ist das aber noch nicht. Immerhin verfügen die Grünen mit Edith Sitzmann über eine Vorsitzende. Davon sind SPD, CDU und FDP noch weit entfernt. Die FDP hat derzeit überhaupt nur Männer in ihren Reihen.