Der Parlamentarische Geschäftsführer der Union spricht in der Debatte um Frauke Brosius-Gersdorf von Fehlern seiner Fraktion. Jens Spahn trage aber nicht allein die Verantwortung.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im deutschen Bundestag, Steffen Bilger, hat in der Debatte um die Einsetzung von Frauke Brosius-Gersdorf als Verfassungsrichterin Fehler seiner Fraktion eingeräumt. Von einer rechten Kampagne habe sich die Union dabei allerdings nicht treiben lassen.
„In diesen polarisierten Zeiten sollten Personalvorschläge für das Bundesverfassungsgericht nicht zusätzlich polarisieren. Als Unionsfraktion hätten wir die Brisanz früher erkennen müssen“, sagte der CDU-Politiker aus Ludwigsburg im Gespräch mit unserer Zeitung. Mit den Stimmen von SPD und Union hätte Brosius-Gersdorf am Freitag vor zwei Wochen im Bundestag zur Richterin am Bundesverfassungsgericht gewählt werden sollen. So hatten es Bundeskanzler Friedrich Merz und der Fraktionschef Jens Spahn der SPD-Spitze zugesagt – eine Wahl gab es an jenem Freitag jedoch nicht, stattdessen schlitterte die Koalition in ihre erste große Krise.
Es sei „kein guter Tag im Bundestag gewesen“, betonte Steffen Bilger. Die Richterwahl sei „definitiv eine Belastung für die Koalition“ und er könne verstehen, „dass der Verlauf in der SPD für Verstimmung sorgt“. Klar sei auch: „Wir als Union hätten anders agieren müssen.“ Es gehe dabei aber nicht um Einzelpersonen, etwa den Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn. „Niemand aus unserem Kreis macht ihm den alleinigen Vorwurf. Er muss in der Öffentlichkeit die Verantwortung tragen, aber die Entscheidungen haben wir als Fraktionsführung insgesamt getroffen.“
Vorwürfe, die Union sei einer rechten Kampagne gegen die Kandidatin gefolgt, weist der Parlamentarische Geschäftsführer derweil zurück. So hätten sich auch Vertreter der Kirchen oder Ex-SPD-Ministerin Ulla Schmidt als Vorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe kritisch geäußert. „Wenn ich in unsere Fraktion blicke, kommt die Kritik von Abgeordneten aus unterschiedlichen Bereichen, mit unterschiedlicher inhaltlicher Ausrichtung“, sagte Bilger. „Sie haben nicht auf eine rechte Kampagne reagiert, für sie haben grundlegende Bedenken dagegen gesprochen, diese Personalie zu unterstützen.“
Die Unionsführung jedenfalls sah sich dazu veranlasst, ihren Koalitionspartner am Morgen der Verfassungsrichter-Wahl kurzfristig dazu aufzufordern, den Wahlvorschlag zurückzuziehen. Offenbar konnte sie sich der Unterstützung ihrer Parlamentarier bei der Wahl nicht sicher sein. „Wir haben es in der Koalition nicht geschafft, vor dem Wahltag eine mehrheitsfähige Lösung zu finden“, so Bilger. Man einigte sich schließlich darauf, die Wahl aller drei Richterposten von der Tagesordnung zu nehmen. Bilger hatte am selben Tag im Bundestag von einer Debatte gesprochen, „die zum Teil jegliches Maß verloren hat“, betonte aber auch, eine Kandidatin für den Posten der Verfassungsrichterin müsse „über jeden fachlichen Zweifel“ erhaben sein.
Bedenken an der Eignung Brosius-Gersdorfs gab es einerseits wegen Zweifeln an ihrer Doktorarbeit, die sich später nicht erhärten ließen. Vor allem sorgte ihre angeblich liberale Haltung zum Thema Schwangerschaftsabbrüche für Kritik in der Union. Mehrere Medien berichteten von Unionspolitikern, die die Juraprofessorin anonym als „ultralinke Juristin“ bezeichneten.
Wie es in der Richterfrage weitergeht, ist offen. Bilger kündigte an, das weitere Verfahren in Ruhe mit der SPD besprechen zu wollen. Dabei bleibe es auch nach der Ankündigung von SPD-Chef Lars Klingbeil, an Frauke Brosius-Gersdorf als Kandidatin festhalten zu wollen. „Die Gespräche laufen auf unterschiedlichen Ebenen. Wir sind zuversichtlich, eine Lösung hinzukriegen.“