Die frühere AfD-Vorsitzende in Sachsen, Frauke Petry, muss sich wegen Meineidsverdachts vor Gericht verantworten. Sie soll vor dem Sächsischen Wahlprüfungsausschuss falsche Angaben gemacht haben.

Dresden - Die 15. Große Strafkammer des Landgerichts Dresden habe die Anklage der Staatsanwaltschaft Dresden gegen die frühere AfD-Vorsitzende in Sachsen, Frauke Petry, zugelassen, teilte das Gericht am Dienstag in Dresden mit. Der Beschluss sei bereits am 8. Oktober gefallen. Die Anklage stammt vom 20. September 2017.

 

Der derzeitigen Abgeordneten des Deutschen Bundestages und sächsischen Landtagsabgeordneten Petry werde vorgeworfen, im Rahmen ihrer Zeugenvernehmung am 12. November 2015 vor dem Sächsischen Wahlprüfungsausschuss wahrheitswidrige Angaben gemacht zu haben. Sie war zu diesem Zeitpunkt Vorsitzende der Fraktion der Partei „Alternative für Deutschland“ im Sächsischen Landtag. Die Hauptverhandlung am Landgericht Dresden werde allerdings „nicht mehr in diesem Jahr beginnen“, hieß es.

Petry soll über Darlehen der Landtagskandidaten zur Finanzierung des Wahlkampfes der Alternative für Deutschland (AfD) geäußert haben, dass die Kandidaten nach einer erfolgreichen Landtagswahl hätten entscheiden können, ob die Darlehen zurückgezahlt oder in eine Spende umgewandelt werden sollen. Diese Angaben sollen den Darlehensverträgen widersprechen, wonach ein Landtagskandidat für den Fall seiner Wahl auf die Rückzahlung des Darlehens verzichtet. Der sächsische Landtag in Dresden hatte die Immunität von Frauke Petry zur Erhebung der öffentlichen Klage aufgehoben.