Seinen Dienst hat Martin Horn als Oberbürgermeister von Freiburg angetreten. Eine Dauerkandidatin hatte seine Wahl angefochten. Vier Monate später hat das Verwaltungsgericht jetzt geurteilt.

Freiburg - Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die Wahl von Martin Horn (parteilos) zum neuen Freiburger Oberbürgermeister für rechtmäßig erklärt. Die Wahl und deren Ergebnis seien aus juristischer Sicht in Ordnung, teilte das Gericht am Freitag mit. Zwei Klagen einer landesweit agierenden Dauerkandidatin habe das Gericht abgewiesen. Es seien keine Verstöße von Behörden erkennbar. Zudem sei die Klägerin im Fall von Bürgermeisterwahlen geschäfts- und prozessunfähig. Der heute 34 Jahre alte Horn war im Frühjahr in Freiburg zum Oberbürgermeister gewählt worden. Er hatte Dieter Salomon (Grüne) besiegt und so aus dem Amt gedrängt.

 

Die Frau, die landesweit bei Kommunalwahlen antritt und gegen Wahlen klagt, war zur Wahl in Freiburg nicht zugelassen worden. Dagegen wehrte sie sich - jedoch ohne Erfolg. Das Freiburger Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Es ist Berufung möglich vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim (Az.: 10 K 4040/18 und 10 K 4142/18). Bis das Urteil rechtskräftig ist, amtiert Horn als so genannter Amtsverweser. Er hat die Rechten und Pflichten eines Oberbürgermeisters, lediglich bei Abstimmungen im Gemeinderat hat er als Amtsverweser kein Stimmrecht.

Die Klägerin in Freiburg war vor dem VGH bereits im Juli mit ihrer Klage gegen die Oberbürgermeisterwahl von Sindelfingen gescheitert. Sie ist unter anderem auch gegen die Wahlen in Ravensburg, Rottweil und Villingen-Schwenningen juristisch vorgegangen.