Im Freiburger Missbrauchsfall blieb den Behörden nicht verborgen, dass da etwas gewaltig falsch lief, doch der Rechtsweg macht hier neues Unrecht erst möglich, kommentiert unser Autor Eberhard Wein.

Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Freiburg - Staatliche Inobhutnahme – das klingt bürokratisch, kühl, wenig heimelig. Doch für einen neunjährigen Jungen aus dem Raum Freiburg ist sie die einzige Chance, um vielleicht doch noch in ein normales Leben zu finden. Von der eigenen Mutter wurde er gequält, missbraucht und verkauft an fremde Männer, die ihn für ihre perversen Fantasien ausbeuteten.

 

Laut Schätzungen sitzen in jeder Klasse ein bis zwei Kinder, die missbraucht wurden

Der Fall macht fassungslos, doch er ist nur der entsetzliche Gipfel dessen, was für die Jugendämter im Land Alltag ist. Mehr als 500 Kinder und Jugendliche werden jährlich in Baden-Württemberg aus ihren Familien genommen, weil es Anzeichen für Misshandlungen gibt. Schätzungen sagen, dass in jeder Schulklasse ein bis zwei Kinder sitzen, die bereits sexuell missbraucht wurden.

Viele dieser Fälle kommen nie ans Licht, weil den Kindern Menschen fehlen, denen sie vertrauen können. Auch der Neunjährige hatte offenbar niemanden, der seine Not erkannte. Und doch blieb den Behörden nicht verborgen, dass da etwas gewaltig falsch lief: Nicht durch die Betreuung des Opfers, das bereits von kleinauf bei der Jugendhilfe des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald bekannt war, sondern durch die Überwachung des einschlägig vorbestraften neuen Lebensgefährten der Frau, wurde der Fall amtsbekannt. Er war bei ihr eingezogen, obwohl ihm dies vom Landgericht aus gutem Grund verboten worden war.

Grundsatz: Eine schlechte Familie ist immer noch besser ist als gar keine

Hier hat etwas funktioniert, um dann doch nicht zu funktionieren. Die Fassungslosigkeit, die der Fall ohnehin produziert, wird durch dieses staatliche Versagen potenziert. Das Jugendamt, das beherzt eingreift und den Bub aus der Familie holt, wird von den Familiengerichten in zwei Instanzen zurückgepfiffen. Mindestens anderthalb Jahre dürfte der Bub bis dahin dem Missbrauch ausgesetzt gewesen sein. Nun setzt sich das Martyrium ein weiteres halbes Jahr fort.

Es ist nicht das erste Mal, dass Jugendämter die Familiengerichte beim Ringen ums Kindeswohl als Gegenspieler empfinden. Zu oft siegt der Grundsatz, dass eine schlechte Familie immer noch besser ist als gar keine Familie. Gewiss, die Gerichte entschieden auch in diesem Fall in gutem Glauben. Konkrete Taten waren nicht bekannt, die bis dahin unverdächtige Mutter beteuerte ihre Mitarbeit . Dennoch erschüttert der Fall erheblich das Vertrauen in die Justiz.

Der Rechtsweg, der der Rechtssicherheit dienen soll, macht hier neues Unrecht erst möglich. Im Zweifel für den Angeklagten, heißt ein guter Grundsatz der Justiz. Doch offenbar werden bei dieser Abwägung die Zweifel für die Opfer immer wieder zu wenig mitgedacht. Dabei wäre dies angebracht, vor allem wenn es um Kinder geht, die ihre Rechte nicht selbst einfordern können.

Niemand brachte den Jungen dazu, sich zu öffnen

Hätte das Jugendamt noch mehr tun müssen? Doch wie soll das gehen, wenn die Gerichte einen nicht lassen? Viel spricht dafür, dass man in der Behörde, die mit dem Ansturm unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge viel zu tun hatte, die Entscheidung der Richter gar nicht so falsch fand. Nicht das Amt, sondern die Mutter ging beim Familiengericht in die zweite Instanz. Sie wehrte sich gegen die Auflagen. Spätestens dies hätte das Jugendamt dazu bringen müssen, noch einmal genauer hinzusehen. Doch offenbar erkannte man nicht die Brisanz des Falles. Und niemand brachte den Jungen dazu, sich zu öffnen und von seinem Martyrium zu berichten. Immerhin war das Kind fast einen Monat außerhalb der Familie. Staatliche Obhut – das ist eben doch bürokratisch, kühl und wenig heimelig.

eberhard.wein@stzn.de