Der Baden-Württembergische Verband ist nicht zu verwechseln mit der Partei, die auch bei Wahlen auf Bundes- und Landesebene antritt. Wo liegt der Unterschied?
Wer bei der Landtagswahl 2026 einen Stimmzettel in der Hand hält, ist möglicherweise verwirrt darüber, dass die Freien Wähler mit von der Partie sind. Handelt es sich um die gleiche Gruppierung, die man vielleicht aus dem örtlichen Gemeinderat kennt?
Nein, denn der baden-württembergische Landesverband der Freien Wähler ist schon 2009 aus dem Bundesverband ausgetreten. Der Bundesverband hatte damals eine Teilnahme an der Europawahl beschlossen. Der Landesverband aus dem Südwesten war darüber enttäuscht, da er die Vereinigung als „kommunalpolitische Kraft“ ansah.
„Freie Wähler“ sind nicht gleich „Freie Wähler“
Das ist bis heute so geblieben: Der Freie Wähler Landesverband Baden-Württemberg e. V. hat kein politisches Programm und tritt nicht bei Landtagswahlen an. Er ist auf kommunaler Ebene aber sehr erfolgreich.
Die politische Partei der Freien Wähler, die zur besseren Unterscheidung oftmals auch als Bundesvereinigung Freie Wähler bezeichnet wird, nimmt hingegen in zahlreichen Bundesländern an Landtagswahlen teil. In Bayern 2023 erreichte sie 15,8 Prozent der Stimmen. Seitdem koaliert sie dort mit Hubert Aiwanger an der Spitze mit der CSU. Auch in Rheinland-Pfalz sitzen die Freien Wähler im Landtag, weil sie 5,4 Prozent bei der letzten Landtagswahl erhielten.
Freie Wähler bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg
Bei der anstehenden Landtagswahl in BW wären solche Erfolge eher eine Überraschung. Umfragen führen die Freien Wähler bislang nur unter "Sonstige" und damit sogar hinter dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), das immerhin in der einen oder anderen Befragung namentlich auftaucht. Die Bundesvereinigung Freie Wähler war aber bei der Bundestagswahl 2025 als eine von nur zehn Parteien in allen 16 Bundesländern vertreten.
Trotz aller Animositäten gibt es zum Teil auch Überschneidungen mit lokalen Mandatsträgern unter dem Label "Freie Wähler". Gelingt es der Vereinigung von wachsender Unzufriedenheit mit der CDU zu profitieren? Oder läuft am Ende alles auf das Duell zwischen Hagel und Özdemir hinaus?
Freie Wähler Baden-Württemberg
- Rein kommunalpolitisch aktiv
- Seit 2009 unabhängig vom Bundesverband
- Kein politisches Programm für Landes- oder Bundesebene
Bundesvereinigung Freie Wähler
- Tritt bei Bundes- und Landtagswahlen an
- Unter Führung von Hubert Aiwanger
- Teil der Bayerischen Landesregierung (15,8 Prozent 2023)
- Bei Bundestagswahl 2025 bundesweit auf dem Stimmzettel
- Umfragewerte: bis zu 2 Prozent bundesweit
Freie Wähler kämpfen für Verbrennungsmotor
Im Programm der Freien Wähler stehen Steuerentlastungen und Einsparungen beim Bürgergeld. Wer Arbeit ablehnt, soll demnach gar kein Bürgergeld mehr erhalten. Außerdem soll die Migrationspolitik verschärft werden. Wer keinen deutschen Pass besitzt und eine Straftat begeht, soll abgeschoben werden. Ein Verbot des Verbrennungsmotors lehnt die Partei ab. Das Waffenrecht soll nicht verschärft werden. Nicht zuletzt will man die kommunale Selbstverwaltung der Kommunen stärken.
Stimme für Freie Wähler verschenkt?
„Verschenkt“ ist eine Stimme für die Freien Wähler im Übrigen nicht unbedingt, denn ab einem Ergebnis von 1,0 Prozent, entsteht bei der Landtagswahl Anspruch auf Kostenerstattung.
Für Kleinparteien spielt nicht nur die Fünfprozenthürde eine Rolle, sondern auch die Schwelle von 1 Prozent im Land und von 0,5 Prozent bei der Bundestagswahl. Laut Bundesministerium des Inneren werden derzeit 0,99 Euro pro Stimme für die Landesliste vergütet. Um den Vorteil auszugleichen, den bereits etablierte und in einem Parlament vertretene Parteien gegenüber neuen kleineren Parteien haben, werden für die ersten 4 Millionen Stimmen 1,21 statt 0,99 Euro gewährt, so das Ministerium.
Lesen Sie auch: Wen soll ich wählen? Der „Party-Check“ hilft
Außerdem gibt es 0,45 Euro für jeden Euro, den Parteien im laufenden Jahr als Zuwendung erhalten (Mitglieds- oder Mandatsträgerbeitrag oder rechtmäßig erlangte Spende). Dabei werden nur Zuwendungen bis zu 3.300 Euro je natürliche Person berücksichtigt.