Freiflächen-Photovoltaik entlang der A 81 Gerlingen lehnt Vorbehaltsgebiet für Photovoltaik ab

Die Flächen entlang der A 81 stellen für Landwirtschaftsbetriebe eine Existenzgrundlage dar. Sie können nicht wie geplant für Freiflächen-Photovoltaikanlagen genutzt werden. Foto: Simon Granville/Simon Granville

Die Stadt Gerlingen begründet die Entscheidung mit dem Argument, dass die betroffenen landwirtschaftliche Flächen zu wertvoll und Teil des sogenannten Regionalen Grünzugs seien. Der Regionalplan muss zunächst entsprechend geändert werden.

Die Stadt Gerlingen lehnt die vom Verband Region Stuttgart (VRS) vorgeschlagenen Vorbehaltsgebiete für Freiflächen-Photovoltaik entlang der A 81 ab. Eine entsprechende Stellungnahme der Stadtverwaltung hat der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung einstimmig gebilligt.

 

66 Hektar Fläche umfasst das sogenannte Vorbehaltsgebiet, das der Verband Region Stuttgart auf der Gemarkung von Gerlingen im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplans für die Freiflächen-Photovoltaik vorsieht. Das entspricht in etwa 94 Fußballfeldern oder rund 3,9 Prozent der Gemarkung Gerlingens.

Das betreffende Areal zieht sich parallel entlang zur Autobahn und wird aktuell landwirtschaftlich genutzt. Und genau das ist der Knackpunkt: Wie Stadtverwaltung in ihrer Erklärung unterstreicht, entziehe „eine Inanspruchnahme der Flächen für die Freiflächen-PV-Anlagen“ der Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion für Jahre besten Böden. „Für Landwirtschaftsbetriebe stellen sie eine Existenzgrundlage dar“, so die Verwaltung.

Flächen genießen besonders hohen Schutzstatus

Weil die entsprechenden Flächen Teil eines sogenannten Regionalen Grünzugs sind, der einen besonders hohen Schutzstatus genießt, muss der Regionalplan zunächst entsprechend geändert werden. Ansonsten wäre eine Installation von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in diesen Bereichen nicht zulässig.

Betrachte man Windkraft und Photovoltaik zusammen, sei es ein erheblicher Anteil der Gesamtgemarkung, den Gerlingen beigesteuert habe, um das Sollziel beim Ausbau der Erneuerbaren Energien zu erreichen, meint Bürgermeister Dirk Oestringer. Foto: Stadt Gerlingen/Benjamin Knoblauch

Nach den Vorgaben des Landes müssen die Regionen in Baden-Württemberg dann bis spätestens 30. September 2025 jeweils 0,2 Prozent ihrer Regionsfläche für die Photovoltaik auf Freiflächen abschließend festgelegt haben.

Neben dem hohen landwirtschaftlichen Wert der betroffenen Flächen, argumentiert Gerlingen zudem mit dem großen Anteil an Boden, den die Kommune bereits für den Ausbau der Windkraft bereitstellt. Hierfür muss regionweit 1,8 Prozent Fläche zur Verfügung gestellt werden.

„Wir haben bei der Windkraft 250 Hektar in den Prozess eingebracht“, erklärt Bürgermeister Dirk Oestringer (parteilos). Umgerechnet auf die Gesamtgemarkung Gerlingens fast 15 Prozent. Betrachte man Windkraft und Photovoltaik zusammen, sei dies ein erheblicher Anteil, den Gerlingen beigesteuert habe, um das Sollziel beim Ausbau der Erneuerbaren Energien zu erreichen, so der Bürgermeister.

15 Prozent der Gesamtgemarkung Gerlingens

Oestringer räumt allerdings auf Nachfrage ein, dass die ablehnende Stellungnahme Gerlingens nicht zwangsläufig dazu führe, dass auf dem für PV-Anlagen ausgewiesenen Vorbehaltsgebiet am Ende keine Photovoltaik-Freiflächenanlagen entstehen.

Wird der Regionale Grünzug geändert, bestehen entlang der Autobahn für die Kommune keine Regelungsmöglichkeiten mehr, zumal die betreffenden Flächen überwiegend in Privatbesitz sind. Auch die Grünen im Gerlinger Gemeinderat stimmten für die Stellungnahme der Stadt und damit gegen die Ausweisung der Flächen für Photovoltaik. „Anders als in anderen Regionen wird auf den Äckern entlang der Autobahn kein Mais für Biogas angebaut. Sondern vor allem Futtergetreide und hochwertige Lebensmittel wie zum Beispiel Kartoffeln oder Kürbisse. Daher gilt es nach unserer Ansicht, diese wertvollen Flächen zu erhalten“, so die Gerlinger Grünen-Stadträtin Angela Neuburger-Schäfer.

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