Die Eckpunkte für das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan stehen. Zum Termin des endgültigen Abschlusses und Inkrafttreten des Abkommens gibt es noch keine genaue Aussagen.

Brüssel - EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström und Außenminister Fumio Kishida hätten sich am Mittwoch in Brüssel auf die Inhalte für eine Grundsatzvereinbarung zu einem Handelsabkommen verständigt, teilten EU-Vertreter am Mittwochnachmittag mit. Sie solle wie geplant am Donnerstag bei einem EU-Japan-Gipfel vorgestellt werden.

 

Diplomaten betonten gleichzeitig, dass die Grundsatzvereinbarung nicht gleichbedeutend mit dem Ende des Verhandlungsprozesses sei. Sie bedeute lediglich, dass es in „fast allen wichtigen Bereichen“ Einigkeit gebe, hieß es. Ein noch offener Punkt ist demnach, vor welchen Gerichten Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Staaten geklärt werden sollen.

Zu der Frage, wann mit einem endgültigen Abschluss und Inkrafttreten des Abkommens gerechnet werden kann, wollten sich die EU-Vertreter nicht äußern. Theoretisch sei es denkbar, dass die Verhandlungen bis Ende des Jahres beendet werden könnten, hieß es.

Zeichen gegen Protektionismus

Dass beide Seiten dennoch schon feiern wollen, wird mit dem am Freitag beginnenden G20-Gipfel in Hamburg erklärt. Bei ihm wollen beide Seiten ein Zeichen gegen Protektionismus setzen.

Mit dem geplanten Freihandelsabkommen wollen die EU und Japan Zölle und andere Handelshemmnissen abbauen. Das soll auf beiden Seiten Wachstum und neue Jobs schaffen. Japan ist nach den USA und China die drittgrößte Volkswirtschaft der Welt und damit ein äußerst interessanter Absatzmarkt für europäische Unternehmen.