Ein 28-Jähriger wird am Amtsgericht Böblingen wegen gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt. Er hatte zweimal die Tankrechnung nicht bezahlt.
23.10.2024 - 12:56 Uhr
Man kann auch wegen eines Betrugs in Höhe von 70 Euro vor Gericht kommen – vor allem, wenn man den Anschein erweckt, gewerbsmäßiger Betrüger zu sein. Am Montag saß daher ein 28-Jähriger aus Neudenau bei Heilbronn in Handschellen auf der Anklagebank im Saal des Böblinger Amtsgerichts. Er ist seit seinem 17. Lebensjahr drogensüchtig. Er fing mit Alkohol und Marihuana an, stieg dann auf Amphetamine und Kokain um und geriet wegen dieser Sucht mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt – in diesem Jahr auch in Böblingen.