Sie mussten Fronarbeit leisten, wurden drangsaliert und bedroht. Nun haben zwei Aussteiger der fundamentalistischen Freikirche Spätregenmission aus Beilstein späte Genugtuung erhalten.

Beilstein - Sie wurden drangsaliert, bedroht und mussten von früh bis spät schuften. Zwei Aussteiger, die Jahrzehnte lang in den Glaubenshäusern der evangelischen Freikirche Spätregenmission mit Sitz in Beilstein (Kreis Heilbronn) gelebt haben, haben jetzt vor dem Sozialgericht Heilbronn späte Genugtuung bekommen: Die als autoritär geltende Freikirche muss 180 000 Euro Rentenversicherungsbeiträge für sie nachzahlen.

 

Worum geht es? Die Aussteiger sind ein 64 und 65 Jahre altes Ehepaar und wurden als junge Menschen mit 19 und 15 Jahren in verschiedene Glaubenshäuser der Mission aufgenommen. Sie absolvierten eine Ausbildung als Landwirtschaftsgehilfe und Haushälterin – und arbeiteten seit den 70er-Jahren bis 2013 dort ohne Lohn. Nach Schilderungen anderer Aussteiger mussten sie schwere körperliche Arbeit von morgens um 4 Uhr bis spät in den Abend verrichten, sich dem engen Glaubenskorsett der Gruppe unterwerfen, das ehemalige Anhänger als ein rigides „System der Angst“ beschreiben.

Zwang, Drohungen und Einschüchterung

Die fundamentalistische Freikirche glaubt an eine strenge Auslegung der Bibel sowie an die baldige Wiederkehr Jesu und zahlt daher keine Gehälter, versorgt Mitglieder aber im Alter. Doch die beiden hielten es irgendwann nicht mehr aus in der Freikirche, wie sie in der Verhandlung getonten. „Das Leben in den Missionshäusern ist geprägt gewesen von beständigen Einschüchterungen, Drohungen und Zwang“, berichteten sie. Sie hätten schlichtweg Angst gehabt, die Glaubensgemeinschaft zu verlassen, da sie massiv unter Druck gesetzt worden seien. Als sie von Kindesmissbrauch und Sexskandalen in der Gemeinschaft erfahren hätten, seien sie 2013 ausgetreten. „Eine Rückkehr ist völlig ausgeschlossen“, betonen sie.

Nun standen sie vor dem Nichts. Denn als das Ehepaar bei der Rentenversicherung ihre Konten klären ließ, stellte sich heraus, dass die Spätregenmission jahrzehntelang keinerlei Beiträge für sie eingezahlt hatte. Daraufhin forderte die Rentenkasse die Beiträge nachträglich ein – wogegen die Freikirche vor das Sozialgericht zog. Sie berief sich auf eine Ausnahme im Sozialgesetzbuch: „Unsere Mitglieder haben im Alter Anspruch auf eine in der Glaubensgemeinschaft übliche Versorgung.“

Urteil könnte die Freikirche in Geldnot bringen

Dies gelte auch für ausgeschiedene Mitglieder – wenn diese zurückkämen. Zudem argumentierte die Glaubensgemeinschaft, dass kein Lohn entrichtet worden sei und die beiden formal gar nicht Mitglied der Mission gewesen seien. Doch das ließ das Sozialgericht nicht gelten und ordnete die Nachzahlung an. Faktisch sei das Ehepaar mit der Aufnahme in die Glaubenshäuser Mitglied der Gemeinschaft gewesen, es habe tatsächlich ein Beschäftigungsverhältnis bestanden.

Das Urteil könnte für die Glaubensmission eine teure Angelegenheit werden. Denn es stehen beim Sozialgericht derzeit noch 60 weitere Klagen aus, in denen es um nachträgliche Rentenkassenbeiträge geht. Damit könnten hohe Millionenstummen zustande kommen. Nach Medienberichten soll sich die Gemeinschaft inzwischen in akuten Geldnöten befinden und Gebäude sowie Grundstücke verkaufen.