In den Städten im Kreis Esslingen gibt es ganz unterschiedliche Regeln für die Genehmigung von Festen. In jedem Fall aber soll auf die Belange der Anwohner Rücksicht genommen werden.

Kreis Esslingen - Auch in Esslingen hat es in der Vergangenheit immer wieder Konflikte wegen geplanter Freiluftveranstaltungen in der Altstadt und auf der Burg gegeben. Zum Ausgleich der Interessen von potenziellen Veranstaltern solcher Open-Air-Aktivitäten und dem Ruhebedürfnis der Bewohner der betroffenen Gebiete hat der Gemeinderat schon vor vielen Jahren klare Kriterien formuliert, was möglich ist – und was eben nicht.

 

Der Markt- und Rathausplatz etwa steht mit Ausnahme des Mittelalter- und Weihnachtsmarkts und politischer Kundgebungen nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen maximal an 21 Tagen zur Verfügung, wobei an 14 Tagen das Ende nach 22 Uhr sein darf. Normalerweise muss die Musikbeschallung um 22 Uhr eingestellt und die Veranstaltung um 23 Uhr beendet sein. An Frei- und Samstagen und vor Feiertagen können diese Zeiten um eine Stunde verlängert werden.

Auf dem Hafenmarkt darf an 18 Tagen gefestet werden

Auf dem Hafenmarkt gibt es an 18 Tagen die Möglichkeit, Freiluftveranstaltungen durchzuführen, 14 davon dürfen länger als 22 Uhr dauern. Veranstaltungen, bei denen Verstärker zum Einsatz kommen, können maximal an zwei hintereinander liegenden Wochenenden stattfinden.

Auf der Burg müssen sich Kino und Musik die dort maximal zur Verfügung stehenden 14 Veranstaltungstage aufteilen. Möglich sind dabei maximal drei Konzerte, das Kommunale Kino hat für sein Festival „Kino auf der Burg“ Anspruch auf sieben – rechnet man den Ehrenamtstag hinzu – auf acht Veranstaltungen. In der Regel können die Kino-Macher aber auch die restlichen zur Verfügung stehenden Abende für ihr Programm nutzen. Generell gilt, wer eine Veranstaltung in Esslingen plant, muss sich bis zum 30. März bewerben.

In Nürtingen gibt es keine speziellen Vorschriften für einzelne Plätze oder die Innenstadt. Es gelten generell die Vorschriften nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Bewirtschaftungen von Gaststätten im Freien sind unter der Woche bis 23.30 Uhr, am Wochenende bis 24 Uhr möglich. In Einzelfällen kann es Abweichungen von dieser Sperrzeit geben. Für den Stadthallenvorplatz gelten ebenfalls diese Regeln. Dort wird jeder Einzelfall geprüft. Auf dem Festplatz in Oberensingen sind maximal zwei Zirkusgastspiele pro Jahr erlaubt.

Ostfildern entscheidet von Fall zu Fall

Die Stadt Ostfildern mit ihren sechs Ortsteilen Nellingen, Scharnhausen, Ruit, Kemnat, Parksiedlung und Scharnhauser Park hat sich für Freiluftveranstaltungen keine Richtlinien auferlegt. Vielmehr setze sie auf „Rücksichtnahme“, wie eine Sprecherin der Verwaltung auf Anfrage betont. Es werde bei der Genehmigung von Festen im Freien darauf geachtet,dass sie den Anwohnern jeweils zugemutet werden können. In der Entscheidung würden deren Belange berücksichtigt.