Möglichst gruselig sollte das Horrorhaus in einem Freizeitpark in Unterfranken wirken. Also stellte der Betreiber Grabsteine auf. Das hatte jetzt ein gerichtliches Nachspiel.

Kitzingen - Mit echten Grabsteinen wollte der Besitzer eines Freizeitparks in Unterfranken für Gruseleffekte sorgen. Doch der Spaß hörte auf, als eine 13-Jährige vor dem Geisterhaus den Grabstein ihres Großvaters entdeckte. Der Freizeitpark-Betreiber musste sich deshalb vor dem Amtsgericht Kitzingen verantworten. Der Vorwurf: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Der Prozess endete am Freitag mit einer Verwarnung und einer Geldbuße von 1200 Euro.

 

Das Aufstellen echter Grabsteine mit den lesbaren Namen von Verstorbenen vor dem „Horrorhaus“ sei eine Zurschaustellung gewesen, sagte der Amtsrichter. Das gehe über ein kurzzeitiges Beleidigen hinaus. Der 34-Jährige habe zumindest in Kauf genommen, dass das den Angehörigen bitter aufstoßen könnte. Der Staatsanwalt hatte eine Geldstrafe von 6000 Euro gefordert, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Am zweiten und letzten Prozesstag entschuldigte sich der Angeklagte

Am zweiten und letzten Prozesstag entschuldigte sich der Angeklagte abermals bei der Witwe des Verstorbenen. Er habe weder Profit damit machen noch das Andenken eines Verstorbenen verunglimpfen wollen. „Wenn ich gewusst hätte, dass die Namen noch draufstehen, hätte ich sofort reagiert“, sagte der Familienvater. Anfang 2017 hatte er den kurz vor der Insolvenz stehenden Freizeitpark im Landkreis Kitzingen übernommen.

Eine der etwa 90 Attraktionen darin ist das Horrorhaus. Dort stellte der Angeklagte zu Dekorationszwecken Grabsteine auf. Er hatte einen verwandten Steinmetz um alte Grabsteine gebeten. Dieser gab die Steine heraus, wies aber mehrfach darauf hin, dass die Inschriften noch entfernt werden müssen. Ein Mitarbeiter des Parks versäumte das schließlich, wie eine Kollegin von ihm aussagte. Nach der Winterpause wurde die Anlage eröffnet - und vor dem Horrorlazarett standen mindestens acht echte Grabsteine mit lesbaren Inschriften.

In dem Freizeitpark stehen noch immer echte Grabsteine vor dem Horrorhaus

Darunter auch der Grabstein des 1996 verstorbenen Großvaters der heute 14-Jährigen. Im Sommer 2017 kam sie bei einem Ministrantenausflug in den Park. Ihre Großmutter erstattete anschließend erbost Anzeige. Das Grab war kurz zuvor aufgelöst worden, der Grabstein zur fachgerechten Entsorgung dem Steinmetz übergeben worden. Das Geld dafür hat er bereits wieder zurückgezahlt.

Der Stein sei bei der Abholung der alten Grabsteine „irgendwie mit reingerutscht“, sagte der Steinmetz vor Gericht. Normalerweise gebe er keine alten Steine heraus, das sei ein Freundschaftsdienst für einen Verwandten gewesen.

In dem Freizeitpark in Geiselwind stehen noch immer echte Grabsteine vor dem Horrorhaus. Dafür hat der Betreiber sich allerdings die Einwilligung der Angehörigen besorgt.