Durch Schüsse und Brandstiftung sollen zwei 15 und 20 Jahre alte Angeklagte im Neuffener Tal einen Schaden von mehr als 300 000 Euro angerichtet haben. Sie müssen sich wegen diverser Anklagepunkte vor dem Landgericht verantworten.

Frickenhausen - Die beiden Angeklagten, 15 und 20 Jahre alt, sollen laut der Staatsanwaltschaft im vergangenen Jahr verheerende Spuren der Verwüstung durch das Neuffener Tal gezogen haben. Im Zeitraum zwischen Januar und September ist eine ganze Litanei an Straftaten zusammengekommen, die dem Duo zur Last gelegt wird. Gemeinsam sollen die Angeklagten im großen Umfang Autos und Gebäude beschädigt haben. Dem älteren der beiden – er ist der mutmaßliche Haupttäter – werden außer den Sachbeschädigungen schwere Brandstiftung, schwerer Diebstahl, ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, versuchte gefährliche Körperverletzung sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen. Unter anderem soll er in Frickenhausen ein Vereinsheim des Deutschen Roten Kreuzes abgefackelt haben.

 

Obwohl zum Auftakt der Verhandlung vor der 4. Großen Jugendkammer des Landgerichts Stuttgart lediglich die Anklageschrift verlesen wurde, war der Staatsanwalt allein damit gut beschäftigt. Begonnen hatte die Serie in der Nacht zum 16. Januar des vergangenen Jahres. Die beiden Angeklagten sollen in Frickenhausen, Neuffen und Beuren aus einem von dem heute 20-Jährigen gefahrenen Auto wahllos auf parkende Fahrzeuge, Bushaltestellen und Gebäude geschossen haben. Dabei haben sie der Anklage zufolge sogenannte CO2-Druckluftwaffen mit Metallmunition benutzt. An mehr als 100 Autos gingen Heck- und Seitenscheiben zu Bruch oder wurde der Lack beschädigt. Außerdem wurden Fenster an Wohnungen, Geschäften und Haltestellen zerschossen. Insgesamt belaufe sich der in wenigen Stunden angerichtete Schaden auf mehr als 65 000 Euro. 14 der Fälle sind zur Anklage gekommen.

Der 20-Jährige wird in Handschellen ins Gericht geführt

Diese Taten könnten womöglich noch als – gewiss sehr teurer – Dummejungenstreiche bezeichnet werden. Aber andere Delikte, die dem 20-Jährigen angelastet werden, wiegen weit schwerer. Der junge Mann, der in Untersuchungshaft sitzt und im Gegensatz zu seinem jüngeren Komplizen den Gerichtssaal in Handschellen betrat, soll nach der wüsten gemeinsamen Ballerei am frühen Morgen noch auf einen fahrenden Linienbus geschossen haben. Das Projektil durchschlug die Scheibe des Fahrzeugs und verfehlte den einzigen darin befindlichen Fahrgast nur knapp.

Seine Zerstörungswut hatte der 20-Jährige mit all dem offenbar noch lange nicht abgebaut. Am 13. April hat er der Anklage zufolge spätabends in der Straße Im Käppele in Frickenhausen-Linsenhofen eine Gartenlaube heimgesucht. Gegen 23.30 Uhr soll er die Hütte samt einem darin geparkten Quad angezündet haben. Sowohl das Häuschen als auch das Fahrzeug wurden durch das Feuer völlig zerstört, der Sachschaden beläuft sich auf rund 10 000 Euro.

Vereinsheim abgefackelt

Doch das ist noch gar nichts gegen den verbrecherischen Streifzug, den der Angeklagte am frühen Morgen des 9. September unternommen haben soll. Er sei zunächst in das Vereinsheim des Roten Kreuzes in Frickenhausen-Linsenhofen eingestiegen und habe daraus den Schlüssel für ein Einsatzfahrzeug gestohlen, so lautet der Vorwurf. Mit dem VW Crafter ist er dann laut Zeugenangaben mit Blaulicht und Martinshorn durch mehrere Ortschaften in Richtung Metzingen (Kreis Reutlingen) und wieder zurück gefahren. Nachdem er das bei der Fahrt beschädigte Fahrzeug wieder abgestellt hatte, schüttete er in dem Vereinsheim einen Kanister Benzin über ein Sofa und steckte das Möbelstück mit einer glimmenden Zigarette in Brand. Das Vereinsheim brannte nieder, der Sachschaden wird von der Staatsanwaltschaft auf rund 250 000 Euro beziffert.

Die beiden Angeklagten werden erst am nächsten Verhandlungstag am 24. März vernommen. Der 20-Jährige hat bereits angekündigt, Angaben zu seiner Person und zu den ihm vorgeworfenen Taten machen zu wollen. In einer Vernehmung bei der Polizei hatte er im vergangenen Herbst kurz nach seiner Festnahme angedeutet, aus Frust und Unzufriedenheit über sein Leben gehandelt zu haben. Die Vorsitzende Richterin hat bereits angekündigt, das Verfahren gegen den jüngeren, weitaus weniger belasteten Angeklagten möglicherweise abzutrennen.